Wir dokumentieren die Rede des wirtschaftspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Frankenberger, im Plenum des Hessischen Landtages in Auszügen. Es gilt das gesprochene Wort:
Die größte Gefahr für die Sparkassenorganisation ist die Stammkapitaloption im Hessischen Sparkassengesetz. Diese Aussage hat nicht ein Sozialdemokrat getroffen, sondern Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes auf dem ver.di Sparkassenforum im November 2007 in Potsdam. Recht hat er. Und die Reihe derer, die das Hessische Sparkassengesetz ablehnen ist lang.
Sparkassen sind ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und muss als solcher gesichert bleiben so der Hessische Gemeindebund am 23.Januar 2006. Er forderte anlässlich der damaligen anstehenden Novellierung des hessischen Sparkassengesetzes die Landesregierung auf, diese zu überdenken.
Und die IHK Kassel formulierte am 26.09.2006 in einer Resolution: Nachdrücklich spricht sich die Vollversammlung dafür aus, den Status der regionalen Sparkassen in Hessen zu stärken und damit vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen auch zukünftig ein wichtiger Partner ihrer Unternehmensfinanzierung zu sein. Die von der Hessischen Landesregierung geplante Änderung des Sparkassengesetzes stößt in der IHK Kassel auf Ablehnung.
Weiterhin appellierte der Hessische Landkreistag am 14.02.2006: Die vorgesehene Ermöglichung des Verkaufs von Sparkassenanteilen stellt die bewährten Strukturen des Sparkassenwesens grundsätzlich in Frage. Dies sei wegen der Aufgaben der flächendeckenden Versorgung der Bürgerschaft durch die Sparkassen, aber auch wegen ihrer Bedeutung für die örtlichen Klein- und Mittelbetriebe sowie das Handwerk abzulehnen.
Das sind Beispiele für viele ablehnende Stellungnahmen anlässlich der damaligen Diskussion zur Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes. In der Anhörung wurde die Position der SPD klar bestätigt: Die überwältigende Mehrheit der Anzuhörenden lehnte die Novellierung, insbesondere die Möglichkeit zur Stammkapitalbildung, ab.
Getreu der Devise Mehrheit ist Wahrheit setzte sich die Landesregierung und die sie tragende CDU-Fraktion gemeinsam mit der FDP über alle Bedenken hinweg und setzte die Änderung des Sparkassengesetzes gegen Kommunen, gegen Arbeitnehmer, gegen Verwaltungsräte, gegen mahnende Stimmen aus der Wirtschaft durch.
Die Novellierung des hessischen Sparkassengesetzes war eine der vielen Fehlentscheidungen der CDU – geführten Landesregierung in den letzten fünf Jahren. Wir haben jetzt die Gelegenheit eine dieser Fehlentscheidungen zu korrigieren. Die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital macht die Tür einen Spalt auf zur Privatisierung von Sparkassen. Wer aber die Privatisierung von Sparkassen riskiert, stellt die kommunale Daseinsvorsorge und die Orientierung am Gemeinwohl der Sparkassen zur Disposition. Wir aber wollen starke Sparkassen in und für die Region, die sich in erster Linie der Region und den Menschen verpflichtet fühlen und nicht der Gewinnmaximierung als oberstes Ziel verpflichtet sind.
wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir an der Europatauglichkeit des hessischen Sparkassengesetzes große Zweifel haben. Die Beschränkung bei der Veräußerung von Stammkapital auf die Sparkassen und kommunale Familie wird nicht nur von Sozialdemokraten sehr kritisch gesehen. Dagegen wollte uns der Wirtschaftsminister immer weismachen, das Sparkassengesetz sei in Abstimmung mit dem zuständigen EU-Kommissar europafest. Diese Sicherheit stand und steht auf unsichrem Boden. Wir werden die vorhandene Unsicherheit bezüglich der Europatauglichkeit beenden. Denn sollte eine Genossenschafts- oder Privatbank sich bei einer Sparkasse einkaufen wollen und vor dem Europäischen Gerichtshof klagen ist die Wahrscheinlichkeit, dass das derzeitige hessische Sparkassengesetz kippt, sehr groß.
Wir wollen auch die Ausschüttungsregeln vereinfachen. Nach unseren Vorstellungen sollen für alle kommunalen Sparkassen einheitliche Regelungen gelten: Mindestens die Hälfte des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderte Jahresüberschuss muss den Rücklagen zurückgeführt werden. Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Verwaltungsrat beschließen, dass der Restbetrag an den Träger abgeführt wird, sofern er nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt wird.
Eine klare Regelung, die Differenzierung von Sparkassen mit und ohne Stammkapital aufhebt.
unser Gesetzentwurf eröffnet eine weitere Option hinsichtlich einer Neuordnung der Sparkassenlandschaft auf freiwilliger Basis. Wir wollen, dass der Sparkassen und Giroverband in Zukunft ein möglicher Träger von Sparkassen und damit auch der Frankfurter Sparkasse sein kann. Dadurch werden neue Perspektiven eröffnet, im Rhein-Main-Gebiet unter Einbeziehung der Frankfurter Sparkasse neue Sparkassenstrukturen zu schaffen. Die beteiligten Sparkassen können fusionieren oder aber unter Wahrung ihres eingeführten Namens nebeneinander fortgeführt werden.
Im Staatsvertrag bezüglich der Helaba sind ausdrücklich folgende Optionen festgehalten: Weitere Träger können aufgenommen werden, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, Fusion mit anderen Landesbanken, Einbringung in eine Holding.
Sollte in Zukunft eine dieser Optionen in Anspruch genommen werden, so muss nach unserer Auffassung die Möglichkeit bestehen, die Frankfurter Sparkasse aus der Helaba heraus zu lösen. Wir schaffen mit unserem Entwurf, die Möglichkeit dass die Trägerschaft für die Frankfurter Sparkasse an anderer Stelle innerhalb der Sparkassengruppe angesiedelt werden kann. Besonders geeignet ist hier nach unserer Auffassung der Verband.
wir sind überzeugt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird genau dies erreicht, was die überwiegende Anzahl der Anzuhörenden bei den Beratungen zum derzeit gültigen Sparkassengesetz zum Ausdruck gebracht haben: Wir brauchen in Hessen Sparkassen, die dem Anspruch der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstverwaltung genügen. Wir brauchen starke Sparkassen in den Regionen, in der Fläche, um die Versorgung gerade der kleinen und mittleren Unternehmen sicherstellen zu können. Und wir brauchen Sparkassen, die sich der Region und den Menschen, die dort leben, verpflichtet fühlen. Und um dies gewährleisten zu können, brauchen die hessischen Sparkassen verlässliche Rahmenbedingungen. Das jetzige hessische Sparkassengesetz gibt ihnen diese verlässlichen Rahmenbedingungen nicht. Deshalb wollen wir es ändern. Wir bitten um wohlwollende Begleitung im Gesetzgebungsverfahren und sind gegenüber Änderungswünschen, sofern diese nicht die Substanz unseres Gesetzentwurfes berühren, aufgeschlossen.
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