Günter Rudolph (SPD) warnt Volker Bouffier vor Aktionismus bei der Überwachung der Bevölkerung durch Online-Durchsuchungen

„Nachdem sich die Bundesregierung nun darin festgelegt hat, auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Regelung zu entwerfen, mit der es möglich werden soll, im Rahmen der Gefahrenabwehr – also ohne dass ein konkretes strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist – der Computer durch einen Zugriff über das Internet mittels so genannter Trojanerprogramme auszuspähen, will der geschäftsführende Minister Bouffier schon wieder einen Schritt weiter gehen und nun auch noch das Eindringen in die Wohnung zu Installation von Überwachungsprogrammen erlauben“, so der Sozialdemokrat.
Rudolph erinnerte den geschäftsführenden Minister daran, dass er erst einmal seine Hausaufgaben bei der akustischen Wohnraumüberwachung erledigen solle, bevor er sich daran mache, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die weitere Freiheitsrechte der Bürger einschränkten. In diesem Zusammenhang stellte der SPD-Innenpolitiker dar, dass die hessische CDU und Volker Bouffier sich in der Vergangenheit wiederholt geweigert hätten, die offenkundig verfassungswidrigen Abhörregelungen im hessischen Polizeirecht (HSOG) und im hessischen Verfassungsschutzgesetz zu verändern.
Rudolph wies darauf hin, dass man nun erst einmal ganz genau betrachten müsse, welche Regelung der Bund vorlegen werde, bevor man eigenständige landesrechtliche Bestimmungen entwerfe. Außerdem sollte man ebenfalls zunächst prüfen, in welchem Umfang sich die dann neu geschaffene Ermittlungsmethode bewähre. Erst danach stelle sich die Frage nach weiteren Maßnahmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei jedoch die von Bouffier angekündigte hessische Sonderlösung, mit der weitere Rechtsgüter, wie beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz, zusätzlich beeinträchtigt würden, abzulehnen.
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