In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht dürfe es eine Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Eheleute nicht nur auf der Seite der Pflichten geben, sondern auch bei den gemeinsamen Rechten. Dazu gebe es landesrechtlich zahlreiche Beispiele, unter anderem bei den Versorgungsregelungen. Faeser: Wir wollen bestehende Diskriminierungen abbauen und werden daher gemeinsam mit den Grünen diesen Weg beschreiten.