<pre><span>Das Karlsruher Urteil ist die zweite Ohrfeige innerhalb weniger Tage für die hessische CDU. </span><span>Gestern haben die Verfassungsrichter die Union bei der automatischen Erfassung von Autokennzeichen gestoppt, heute beim Privatrundfunkgesetz. Wer so oft wie die hessische CDU beim Bundesverfassungsgericht unterliege, müsse sich fragen lassen, ob er das Grundgesetz ernst nehme.</span></pre>
Das Verfassungsgericht habe den Versuch von Schwarz-Gelb, die SPD mittels des Rundfunkrechts zu enteignen, zu Recht zurückgewiesen. CDU und FDP haben in Hessen sehenden Auges Verfassungsbruch begangen, als sie im Jahr 2000 mit Hilfe einer Änderung des hessischen Privatrundfunkgesetzes die früher bestehenden geringfügigen Rundfunkbeteiligungen von Unternehmen mit SPD-Beteiligung verboten haben, so Siebel. Das Bundesverfassungsgericht habe die Grundrechte von Parteien zu wirtschaftlicher Betätigung und zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung auch über eigene Medienbeteiligungen bestätigt. Damit dürften die Versuche der konservativen Parteien beendet sein, die über 140 Jahre alten Aktivitäten der SPD in diesem Bereich zu diskreditieren. Das Gericht habe Vorkehrungen gegen eine Beherrschung von Rundfunk durch Parteien getroffen. Das stehe in Übereinstimmung mit der Grundauffassung der SPD auf der Basis von Sendefrequenzen als knappem Gut. Inwieweit das im Zuge einer durch die Digitalisierung möglichen quasi unbegrenzten Programmvielfalt einer Neubewertung unterzogen werden müsse, sei eine Frage der künftigen Medienordnung im digitalen Zeitalter. Siebel: Die SPD wird mit ihren Unternehmensbeteiligungen im Medienbereich weiterhin verantwortungsvoll umgehen: Wir wollen weder verdeckte Parteizeitungen noch einen verdeckten Parteirundfunk, sondern so wie bislang – unseren Beitrag für eine vielfältige Medienlandschaft in Deutschland leisten.