Michael Siebel: SPD-Fraktion fühlt sich durch die Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

Die heutige Vorstellung des 36. Tätigkeitsberichts habe wieder einmal gezeigt, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten einen besonders schutzwürdigen Bereich darstelle. Leider habe die Landesregierung dies bei ihren gesetzlichen Regelungen zur Wohnraumüberwachung im Polizeirecht und im Verfassungsschutzgesetz nicht ausreichend beachtet, so dass hier Handlungsbedarf bestehe, so der Sozialdemokrat.

Darüber hinaus habe der Datenschutzbeauftragte deutlich gemacht, wie wichtig es sei, dass das Hessische Datenschutzgesetz mit den modernen technischen Entwicklungen „Schritt halten“ müsse und wie bedeutsam es für die Betroffenen sei, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange erhoben würden.

„Die SPD wird daher nicht nur die Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes in der nächsten Wahlperiode initiieren, sondern nach der Übernahme der Regierungsverantwortung auch dafür Sorge tragen, dass die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Bereich überwunden wird“, sagte Siebel.

Nur so könne gewährleistet werden, dass der Datenschutz in Hessen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger seine gesetzlichen Aufgaben auch weiterhin effizient erfüllen könne und nicht – z.B. durch Kompetenzprobleme – behindert werde.