Heike Hofmann (SPD): Anliegen und Nöte der Sozialgerichtsbarkeit ernst nehmen

Zu Recht habe daher der Präsident des Landessozialgerichts auf die Zunahme der Verfahren und deren Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten um Hartz-IV-Fälle hingewiesen und die Notwendigkeit einer ausreichenden personellen Ausstattung dargestellt.

Die Sozialdemokratin wies darauf hin, dass durch die Entscheidungen der Sozialgerichte meist existentielle Fragestellungen und Probleme der Bevölkerung geregelt würden. Die Sozialgerichtsbarkeit habe damit eine große Bedeutung für die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems.

Aus diesem Grund erteilte Hofmann jeglichen Bemühungen, die Sozialgerichtsbarkeit in andere Gerichtsbarkeiten eingliedern zu wollen, erneut eine Absage. Auch eine Expertenanhörung des Deutschen Bundestages im Februar dieses Jahres habe den Zusammenlegungsvorstellungen des Bundesrates deutlich widersprochen.

Abschließend kündigte Hofmann an, dass man nach einer Übernahme der Regierungsverantwortung im April und im Kontext der Pläne der Bundesregierung zur Entlastung der Sozialgerichte den Sorgen und Nöten der Sozialgerichte in Hessen zusätzliche Aufmerksamkeit widmen werde.