Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der Personalrat am 23.11.07 dem Land abgeraten hatte, den Personalüberleitungsvertrag zu unterschreiben. Welche Gründe gab der Personalrat für seine Entscheidung an, fragte Christel Hoffmann, die so schwerwiegend gewesen sein müssen, dass er zuvor zu einer dringlichen Sitzung zusammengekommen war?
Am 26.11.07 wurde der Verkaufsantrag mit der Zusicherung, dass der Personalrat keine Bedenken habe, von Koch und Weimar unterschrieben. Am selben Abend fand ein Gespräch zwischen Vertretern des HI, des Personalrates und der späteren Käuferin statt. Weshalb wurden die Bedenken des Personalrates seitens des Landes ignoriert? Weshalb muss dazu am Abend nach der Unterzeichnung der Parlamentsvorlage noch einmal ein Gespräch geführt werden? Falls der Personalrat erst am späten Abend des 26.11. seine Meinung geändert haben sollte, fragte die SPD-Politikerin, aufgrund welcher Sicherheiten oder Zusagen wurde der Antragstext bereits vorher formuliert und von Koch und Weimar unterschriebenen?
Nach Presseberichten hat das Land Druck gemacht gegenüber dem Personalrat, so Christel Hoffmann weiter. Welche Art von Druck wurde da ausgeübt, fragt sie, und wer hat ihn veranlasst?Außerdem wurde auf Landesseite angeblich zu den einzelnen Kaufbewerbern um das Projekt Parkhotel im Vorfeld recherchiert. Die Recherche kann nicht sonderlich ausführlich gewesen sein, sonst wäre man zwangsläufig auf Schilderungen des Geschäftsgebahrens der späteren Käuferin gestoßen. Falls aber doch zu den Genannten recherchiert worden war, stellt sich die Frage, so Hoffmann, wie die daraus resultierenden Informationen verwendet, d.h. an wen sie auf Seiten des Landes weitergegeben wurden, und weshalb sie bei der Verkaufsentscheidung ganz offensichtlich keine Rolle spielten.
Als erfreulich bezeichnete die Rheingauer Abgeordnete die Verpflichtung der jetzigen Besitzerin, bis zum 31.12.2012 keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Es interessiere sie jedoch, in welcher Form diese Verpflichtung erfolgte. Gab es vielleicht nur eine mündliche Zusicherung? Und: gilt diese auch dann noch, wenn wie vorgesehen – innerhalb der Konzerngruppe eine noch zu gründende Besitzgesellschaft die Liegenschaft erwerben und danach das Personal auf eine andere konzerninterne Gesellschaft übergeleitet haben wird?
Die Haushaltspolitikerin ist sich sicher, dass eine Mehrheit für den Verkauf nicht zustande gekommen wäre, seien die fragwürdigen Einzelheiten des Vorganges den Ausschussmitgliedern bekannt gewesen.