Als nicht nachvollziehbar bezeichnete sie einen Passus im Verkaufsantrag der Landesregierung an den Haushaltsausschuss des Landtages vom 26.11.07. Dort heiße es: Der Personalrat hat keine Bedenken gegen die Überleitung des Personals auf das Unternehmen erhoben."
Dies ist, wie wir jetzt wissen, falsch. Bereits am 23.11. schrieb der Personalrat an das Hessische Immobilienmanagement, dass der neu gefasste Personalüberleitungsvertrag nicht unterschrieben werden sollte. Diese Warnung wurde von Landesseite ganz offensichtlich bewusst verschwiegen. Das Parlament traf damit seine Entscheidung unter einer falschen Voraussetzung.