Petra Fuhrmann (SPD): Betreutes Wohnen muss beim LWV bleiben

Für uns Sozialdemokraten gibt es beim Betreuten Wohnen zum LWV keine Alternative. Das hat im Übrigen auch das Kienbaum-Gutachten im Auftrag des Landesrechnungshofes belegt. Das war auch der Tenor aller namhaften Behinderteneinrichtungen, die zur Anhörung Mitte November hier im Landtag waren. Alle Fachleute waren unisono für die mit unserem Gesetzentwurf verbundene Änderung.

Deshalb ist Ihre Haltung, Ihre ganze Argumentation, die sie in Ihrem Entschließungsantrag offenbaren, eine Provokation. Es ist schon ein starkes Stück zu behaupten, dass landeseinheitliche Standards im Bereich der Eingliederungshilfe durch den LWV insgesamt nie erreicht werden konnten. Damit würdigen Sie auch die schwierige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LWV herab. Der LWV hat für einheitliche Standards in der Behindertenhilfe gesorgt. Er stellt sicher, dass den Betroffenen bestmögliche Hilfen gewährt werden. Er erfüllt seine Aufgaben optimal und verfügt gerade im Bereich des Betreuten Wohnens über hervorragende Kompetenzen. Er ist nicht nur fachlich gut, sondern arbeitet auch wirtschaftlich, was auch der Hessische Rechnungshof und bestätigt hat!

Auch Sie haben immer den bewährten Grundsatz „Hilfen aus einer Hand“ propagiert. Und jetzt diese Kehrtwende? Eine gespaltene Zuständigkeit von Kommunen und Kreisen auf der einen Seite und dem Landeswohlfahrtsverband auf der anderen Seite wären ein klares Hemmnis für die Weiterentwicklung eines flächendeckenden Angebots an Betreutem Wohnen. „Die Teilung der Zuständigkeit der „Hilfen zum Wohnen“ für Menschen mit Behinderungen macht aus Sicht der Liga (allerdings) keinen Sinn und würde dazu führen, dass leistungsberechtigte Personen aus Kostengründen von einem Leistungsträger zum anderen geschickt würden“, so die Liga. Verschiebebahnhöfe zwischen stationärer Betreuung und Betreutem Wohnen widersprechen dem o.g. Grundsatz und würden massiv zu Lasten der betroffenen Menschen gehen.
Gesetze müssen sich an den Interessen der betroffenen Menschen und nicht an den Interessen von Funktionären orientieren. Wenn Teile von Landkreis- und Städtetag das Gesetz ablehnen, dann nicht aus Vernunft-, sondern aus Prestigegründen (?) und die haben in diesem Bereich nichts verloren.

Sie sollten sich aus anderen Gründen bewegen: Die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten des LWV vermeidet nicht nur immense Zusatzkosten, die durch den Aufbau neuer Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städte entstehen, sie garantiert auch die bereits entwickelten Standards. Vorteilhaft ist die Zuständigkeit des betreuten selbstständigen Wohnens in einer Hand nicht nur wegen der zu erwartenden Kosteneinsparungen. Sie erhöht auch die Autonomie behinderter Menschen und verbessert die Möglichkeiten, ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir lassen uns nicht davon abbringen: der konsequente Ausbau des Betreuten Wohnens muss unter dem Dach des LWV fortgesetzt werden! Und dieses Ziel werden wir, wenn Sie sich heute nicht unserem Gesetzentwurf anschließen, auch im nächsten Jahr weiter verfolgen.“