Uwe Frankenberger (SPD): Ohne Beteiligungsrechte der Bürger keine Zustimmung zum Gesetz

Das  Bundesgesetz ermöglicht nun Anpassungen der Bundesländer. Einige Punkte des nun vorliegenden Gesetzentwurfes bewerten wir positiv. Was wir allerdings nicht teilen, ist der Geist, der den vorgelegten Gesetzentwurf durchdringt: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Gebietskörperschaften wird als Last empfunden. Geplante große Infrastrukturmaßnahmen führen in der Regel gerade bei den Betroffenen zu großen Emotionen. Dies erfordert bereits im Vorfeld und während des Verfahrens große Sensibilität von allen Beteiligten.

Für uns ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit gewollt, denn sie trägt dazu bei, langwierige Gerichtsauseinandersetzungen zu vermeiden. Damit sorgen Beteiligungsverfahren im Vorfeld bei den Betroffenen für die notwendige Akzeptanz und sorgen für die notwendige Rechtssicherheit. Dies sind hohe Güter und wir wollen sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. In dieser Grundhaltung sind wir in der Anhörung voll bestätigt worden. 

Die Landesregierung und die CDU sind bei diesem Gesetzentwurf stark von dem Eindruck des Desasters geprägt, das sie bei der A 44 und A 49 in Nordhessen verursacht haben.
Mit diesem Gesetz wollen die Landsregierung und CDU von ihren eigenen Versäumnissen ablenken. Bei der A 44 sind in neun Jahren gerade 3 km Autobahn gebaut worden, bei der A 49 noch kein einziger Kilometer. Ursache für diese traurigen Tatsachen sind nicht der viel zitierte Kammmolch, auch nicht die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern Ursache dafür ist diese Landesregierung, die nicht in der Lage ist, vernünftige und vollständige Planungsunterlagen abzuliefern. Hätte die Landesregierung nicht so schlampig gearbeitet, dann hätten wir den geplagten Menschen in Nordhessen langwierige Gerichtsverfahren  erspart.

Wir haben uns in der Anhörung auch davon überzeugen lassen, dass die betroffenen Kommunen keine Störenfriede sind, sondern durch ihren Sach- und Fachverstand vor Ort mit dazu beitragen, dass Planungsvorhaben schneller umgesetzt werden können. Auch in unserem Zweifel, die Durchführung von Erörterungsterminen in das Ermessen der Behörde zu stellen, sind wir in der Anhörung bestätigt worden.

Unterm Strich bleibt es bei unserer Bewertung: Die Einschnitte in die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind so gravierend, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.