Leider hindert bzw. erschwert das jetzige hessische Nachbarrecht hinsichtlich der Grenzabstandsregelungen oft nachträgliche Wärmedämmungen von außen. Das Gesetz von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes ist damit ein Schritt in die richtige Richtung, leider handwerklich schlecht gemacht und unzureichend, wie auch die Anhörung deutlich gemacht hat.
So sind zahlreiche relevante rechtliche Fragen gerade im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG offen geblieben. Etwa, wenn bereits eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegt, z. B. im Hinblick auf Stellflächen. Das Gesetz regelt auch nicht die Frage, ob eine Wärmedämmungsmaßnahme dem betroffenen Nachbarn z. B. vorher zumindest angezeigt werden muss. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat die mangelnde Rechtsklarheit im Hinblick auf unter- und übergeordnete Teile in der Anhörung kritisiert. Auch eine eventuelle Rückbauverpflichtung wird im Gesetz nicht geregelt.
Trotz dieser Schwachstellen im Gesetz kritisieren wir jedoch, dass die CDU trotz eines nun vorgelegten Änderungsantrages von Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit ist, darüber zu diskutieren, inwieweit dieses Gesetz nachgebessert werden kann! Dies zeigt leider einmal mehr, dass die CDU nicht bereit ist, effektiv für den Klimaschutz einzutreten!
Wir als SPD werden jedenfalls nach der Regierungsübernahme am 27. Januar 2008 auch in diesem Bereich für den Klimaschutz eintreten und werden zusätzliche Arbeitsplätze im Handwerk schaffen!