Nimmt man die Stellungnahme der Landesanwältin noch hinzu, dann ist Ihnen, ganz abgesehen von den Gutachtern der Anhörung, drei ja viermal gesagt worden, dass die Hessische Verfassung Studiengebühren, so wie Sie sie im Studienguthabengesetz formuliert haben, in Hessen nicht gehen. Aber wenn Sie schon das Gesetz nicht zurückziehen, fordern wir Sie wenigsten auf gerade nach dem jüngsten Urteil – ein Moratorium zu veranlassen. Setzen Sie das Gesetz aus, bis der Staatsgerichtshof gesprochen hat.
Nehmen Sie den Studierenden und den Hochschulen die wachsende Rechtsunsicherheit. Sehen Sie ein, dass Ihre bornierte Haltung die Verunsicherung an den Hochschulen wachsen lässt. Ihre Haltung hat mittlerweile auch schon eine staatsrechtliche Dimension. Ihre Ignoranz gegenüber wiederholter Rechtsprechung malt doch ein Bild, dass Ihnen Entscheidungen der dritten Gewalt egal sind. Aber Sie haben als Landesregierung auch eine Verantwortung dafür zu sorgen, dass junge Menschen ein Gefühl dafür bekommen können, dass die Verfassung unseres Landes etwas Achtens- und Ehrenswertes ist. Das Gegenteil ist aber der Fall. Sie vermitteln den Eindruck der Beliebigkeit unserer Verfassung uns das ist schlimm.
Nun werden Sie sagen: schauen Sie sich doch an, die Hochschulen sind ganz begeistert von den Gebühren. Sie können Hörsäle anmieten und Bibliotheken bis zwei Uhr nachts öffnen. Um diesen Erfolg zu unterstreichen, mussten Sie mit dem ganzen Kabinett ausschwärmen und sich von der ordnungsgemäßen Umsetzung des Gesetzes vergewissern.
Wir hatten bereits vor einiger Zeit schon einmal ein Moratorium gefordert. Es war, kurz nachdem Sie den Hochschulen die Vorläufigkeitserklärung gegeben hatten. Dies war von den Hochschulen erzwungen, weil die keine Lust hatten, auf den Vorabfinanzierungen hängen zu bleiben, wenn das Gesetz vom Staatsgerichtshof kassiert wird. Schon damals wäre die konsequente Fortführung der Vorläufigkeitserklärung ein Moratorium gewesen. Jetzt nach dem jüngsten Gerichtsurteil ist es umso dringlicher. Mit welchem Recht geben Sie den Hochschulen die Sicherheit, den Studierenden aber nicht? Schließlich trägt das Moratorium der Tatsache Rechnung, dass 70000 Bürgerinnen und Bürger sich für die Zulässigkeit der Klage ausgesprochen haben und somit gegen Studiengebühren votiert haben.