Nancy Faeser (SPD): Soziale Integration ist die beste Rehabilitation

Die CDU beantragt aufgrund der vielen Gewalttaten im Gefängnis eine Videoüberwachung für die Aufenthaltsräume in den Anstalten. Diese repressiven Maßnahmen sind jedoch der falsche Weg, um mit der Gewalt bei Jugendlichen umzugehen. Vielmehr sind die intensive Beschäftigung mit den Jugendlichen und eine zielgerichtete, den Jugendlichen spürbar einer sozialen Integration näher bringende Haftentlassungsvorbereitung die sinnvolleren Mittel zur Gewaltprävention.
Der Schutz der Bevölkerung vor diesen weiteren Straftaten ist doch eine der wichtigsten Aufgaben, die wir hier im Landtag erfüllen müssen. Und da kann es sicher kein “weiter so“ geben. Die CDU-Mehrheit hat lediglich mehr Personal angekündigt, eine Garantie dafür gibt es nicht. Aber wenn dies die Lösung zur Reduzierung der Rückfallquote wäre, hätte die Landesregierung in den letzten acht Jahren fahrlässig die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet, indem sie nicht mehr Personal im Jugendstrafvollzug eingesetzt hat. Die Reduzierung der enorm hohen Rückfallquote müsste jedoch das Ziel aller Parteien gleichermaßen sein.
In Übereinstimmung mit allen Experten gehen wir davon aus, dass bei den Bemühungen um eine soziale Integration jugendlicher Straftäter der Gesellschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: „Die Fehlentwicklung, die sich in gravierenden Straftaten eines Jugendlichen äußert, steht in besonders dichtem und oft auch besonders offensichtlichem Zusammenhang mit einem Umfeld und Umständen, die ihn geprägt haben.
Die von der Landesregierung beabsichtigte verfassungsrechtlich bedenkliche Durchführung von anlassunabhängigen Urintests sowie der damit in Zusammenhang stehenden Beweislastumkehr lehnen wir ebenfalls ab. Die Anhörung hat auch aufgezeigt, dass diese beiden Punkte nachgebessert werden müssen. Wir werden im nächsten Jahr die verfassungsrechtlich bedenklichen Punkte aus dem Gesetz herausnehmen und ansonsten mit einem Modellversuch in Anlehnung an Baden-Württemberg starten, um endlich die hohe Rückfallquote in den Griff zu bekommen und die Bevölkerung wirksam zu schützen.
Denn dies erreicht die CDU mit ihrem Gesetzentwurf nicht. Bedenklich ist auch die Ankündigung von Justizminister Banzer in einer Pressemeldung vom 5.3.2007. Dort hat er wörtlich gesagt: „Unser Jugendstrafvollzugsgesetz ist keine Vorlage für das hessische Erwachsenenstrafvollzugsgesetz“.
Das offenbart, dass die durchaus begrüßenswerte Richtung, die Wiedereingliederung in der Gesellschaft in den Vordergrund zu stellen, offenbar nach Ansicht der CDU im Erwachsenenstrafvollzug nicht gelten soll.
Das gilt für uns eindeutig nicht, wir werden ein Strafvollzugsgesetz für Erwachsene vorlegen, wenn wir regieren, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht und die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft entspricht. Denn nur ein Senken der hohen Rückfallquote führt zu mehr Sicherheit der Bevölkerung.“