Die Landesregierung hat mit dem von ihr beschrittenen Weg der Operation Düstere Zukunft die falschen Weichenstellungen in der Justiz gesetzt. Sie steht für den Abbau von rd. 160 Stellen bei den hessischen Richtern und Staatsanwälten. Daran ändern Sie auch mit dem nun vorgelegten Haushalt nichts. Wir haben eine Aufstockung des Personals bei Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft beantragt, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Wir wollen in den nächsten Jahren den Personalabbau bei der Staats- und Amtsanwaltschaft wieder zurücknehmen. Deshalb haben wir beantragt 26 Staats- und Amtsanwälte neu einzustellen.
Eine gute Personalausstattung der Justiz nützt den Bürgerinnen und Bürgern, schnell zu ihrem Recht zu kommen und stärkt die Innere Sicherheit. Was uns aber der Justizminister hier mit seinen Eingreifreserven, der so genannten task force bietet, ist angesichts des jahrelangen Personalabbaus in der Justiz eher ein Armutszeugnis und ein Selbsteingeständnis, dass man das Personal doch benötigt, dass man zuvor abgebaut hat.
Wir haben bereits vor etlichen Monaten ein Haus des Jugendrechts in Hessen beantragt. Die Koordination aller am Jugendstrafverfahren beteiligten Stellen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe und Jugendamt unter einem Dach optimiert die Verfahrensabläufe und führt dazu, dass zügig und nachhaltig auf jugendliche Straftäter eingewirkt werden kann. Es ist ein wichtiger Baustein der Kriminalprävention und wird bereits in Baden Württemberg und Rheinland Pfalz mit Erfolg praktiziert.
Auch die SPD spricht den Rechtspflegern in Hessen eine hohe Anerkennung für ihre Arbeit aus. Wir unterstützen die Landesregierung in dem Bestreben, weitere richterliche Aufgaben auf die Rechtspfleger zu übertragen. Allerdings wollen wir eine vernünftige personelle Ausstattung der Rechtspfleger und keine Task Force. Denn damit können keine langfristigen Arbeitsverhältnisse geschaffen werden und damit kann auch keine Kontinuität in den gerichtlichen Abläufen erhalten werden. Dies beeinträchtigt die Verlässlichkeit für den rechtsuchenden Bürger.
Die Justiz verwirklicht das Rechtsstaatsprinzip und ist gänzlich ungeeignet, um zum fiskalischen Spielball zu werden. Deshalb fordern wir sie auf, verlässliche und zukunftsweisende Justizpolitik zu machen, indem Sie an hessischen Gerichten für eine ausreichende Personalausstattung sorgen. In dem Zusammenhang lehnen wir auch die Auslagerung der Grundbuchgerichte zu den Bodenmanagementbehörden ab. Ein Modell, das die hessische Landesregierung in den letzten Jahren immer wieder vorangetrieben und bis heute nicht aufgegeben hat. Das Gleiche gilt für die Bewährungshilfe. Auch hier haben Sie im Rahmen der Operation Düstere Zukunft massiv gekürzt. Die Bewährungshelfer leisten wertvolle Arbeit, weil sie dafür sorgen, dass Straftäter wieder in die Gesellschaft integriert werden. Das sorgt für einen effektiven Schutz der Bevölkerung.
Wir haben beantragt, den Vermerk zu der flächendeckenden Einführung der elektronischen Fußfessel zu streichen, weil wir zunächst eine Evaluierung durchführen wollen, die offen legt, ob und wie erfolgreich das Projekt bislang gewesen ist. Dabei wird insbesondere auch die Kostenfrage genauer zu beleuchten sein.
Der Strafvollzug gehört zu den weitest reichenden Eingriffen in die Grundrechte des Einzelnen. Deshalb darf der Staat diese Aufgabe keinem privaten Dritten überlassen und muss hier besondere Sorgfalt walten lassen. Wir benötigen einen nachhaltigen und konsequenten Strafvollzug. Nur der Straftäter, der erfolgreich wieder in die Gesellschaft integriert werden kann, gewährleistet den Schutz der Bevölkerung. Durch den massiven Personalabbau im Strafvollzug gefährden Sie die innere und äußere Sicherheit im Vollzug. Das merkt man zum einen an einer massiven Zunahme von besonderen Vorkommnissen im Vollzug, aber auch durch eine extrem hohe Rückfallquote. Um dieser zu begegnen bedarf es einer angemessenen personellen Ausstattung des allgemeinen Vollzugsdienstes im Erwachsenenstrafvollzug, aber auch in den Fachdiensten. Dies haben wir bei unseren Haushaltsanträgen berücksichtigt.
Auch im Jugendstrafvollzug bedarf es einer besseren personellen Ausstattung im allgemeinen Vollzugsdienst. Der allgemeine Vollzugsdienst leistet gerade in den Abendstunden und am Wochenende wertvolle Betreuungsarbeit im Vollzug. Angesichts einer Rückfallquote von 80 % und einer extrem hohen Gewaltbereitschaft im Jugendstrafvollzug muss eine personelle Verstärkung beim AVD erfolgen.
Die Erziehung der Jugendlichen und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft muss in einem Jugendstrafvollzug im Vordergrund stehen, dass hat uns das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben. Wir werden andere Wege gehen und die Rückfallquote massiv senken, was dem Schutz der Bevölkerung dienen wird.
Die Privatisierung im Strafvollzug scheint hingegen kein Erfolgsmodell der Hessischen Landesregierung mehr zu sein, denn die neue Anstalt Frankfurt I soll offensichtlich wieder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Die JVA Hünfeld hat sich auch nicht bewährt, denn die Vermischung von staatlichen Aufgaben in privater Hand führt im Alltag zu massiven Problemen.