Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes zustimmen. Mit dem Gesetz soll auch hessischen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eine Notenverbesserungsmöglichkeit eingeräumt werden, wie dies bereits in acht anderen Bundesländern der Fall ist.
Wir als SPD halten diese Verbesserungsmöglichkeit für längst überfällig. Wir alle wissen, dass der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen immer angespannter wird und die Examensnote gerade bei den Juristen weitgehend ausschlaggebend für den weiteren beruflichen Werdegang und gegebenenfalls auch Erfolg ist.
Wir halten es auch für korrekt, dass für den Wiederholungsversuch eine kostendeckende Gebühr erhoben wird, die im Ländervergleich und angesichts der tatsächlichen Prüfungskosten noch angemessen ist.
Wir haben nach der Anhörung darüber gestritten, ob die zu erhebende Gebühr in Härtefällen reduziert bzw. erlassen werden sollte. Nach einer Gesamtbetrachtung halten wir sie aber für korrekt ermittelt und errechnet. Eine Härtefallregelung würde zu bürokratischem Aufwand führen und die erwünschte Einzelfallgerechtigkeit ggf. auch nicht herstellen.
Insgesamt ist es positiv, dass die Examenskandidaten endlich auch in Hessen in einem immer härter werdenden Wettbewerb unter Juristen eine Notenverbesserungschance bekommen. Deshalb stimmt die SPD diesem Gesetz zu.