In 2. Lesung beraten wir heute ein Gesetz der Landesregierung, mit dem 142 Rechtsvorschriften aufgehoben werden sollen. Gewiss gibt es Vorschriften, wie das fürstliche Privilegium der Stadt Kassel von 1721, das aufgehoben werden soll.
Jedoch gibt es gegen dieses Gesetz zum einen rechtssystematische Einwände: Ich möchte hierbei zwei Beispiele exemplarisch herausgreifen:
So sollen Vorschriften aufgehoben werden, die andere Gesetze oder Verordnungen ändern. Ist dies notwendig? Müssen Verordnungen aufgehoben werden, die aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen erlassen wurden, die bereits aufgehoben wurden? Hätte man das nicht früher tun können, bereits bei Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage?
Angesichts dieser Beispiele ist es kühn und unzutreffend, wenn die Landesregierung dieses Gesetz noch als Bürokratieabbau bezeichnet. Nein, es ist handwerklich schlecht gemacht und der Gesetzgeber hätte in der Tat bereits in der Vergangenheit sauberer arbeiten müssen!
Zudem entfällt mit diesem Gesetz die Losholzberechtigung, d.h. Bezugsrechte von Holz, die für das ehemalige Kurhessen galten. Dies haben wir auch im Umweltausschuss bereits ausführlich erörtert.
Insgesamt ist dieses Gesetz unausgegoren und deshalb stimmen wir als SPD dem nicht zu.