In Hessen bestehen gute Strukturen, die deutlich besser koordiniert werden müssen, so Spies. Hier könne ein Beauftragter helfen. Aber auch in der gegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Kassen wäre ein solcher neutraler Beauftragter sehr hilfreich. So würde immer sichergestellt, dass die Interessen der Patienten an erster Stelle stünden.
Auch würde ein solcher Beauftragter sicher nachdrücklich und erfolgreich die Unterstützung der Palliativmedizin und Hospize durch das Land verbessern. Ein Landesbeauftragter wird der Politik immer wieder vorhalten, wo sie helfen muss und kann und auch, wofür mehr Mittel beschafft werden müssen, sagte der SPD-Politiker.
Allerdings seien auch einige Änderungen vorgeschlagen, für die sich Spies ausdrücklich bei den angehörten Experten bedankte. So wurde gefordert, dass der oder die Beauftragte Erfahrungen in der Hospiz- und / oder Palliativarbeit haben müsse. Auch sollte die Größe eines Landesarbeitskreises nicht beschränkt sein, dafür sollten aber regelmäßige Treffen stattfinden sein. Die vorgesehene Integration von bestehenden Strukturen müsse genauer fixiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wir werden prüfen, welche Details man sinnvoll im Gesetz regeln muss, um es noch ein wenig zu verbessern. Allerdings müsse man sich auch vor übermäßiger Regelungswut hüten. Der oder die Beauftragte soll vor allem den Patienten und denen, die diese wichtige Arbeit machen, helfen, und dabei größte Freiheit und Unterstützung erhalten, sagte Spies.