Günter Rudolph (SPD): Schallende Ohrfeige für Lohnpolitik nach Gutsherrenart

Nicht nur die Vertreter der Gewerkschaften, sondern auch namhafte Arbeits- und Verfassungsrechtler sahen den Gesetzentwurf der Landesregierung als Verletzung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie an und daher als verfassungswidrig.

Es sei völlig unverständlich, dass die CDU in Hessen offenbar an ihrem Ziel festhalte, die Rolle der Gewerkschaften in unserer Gesellschaft auf diese Weise zu schwächen und dabei auch nicht vor verfassungswidrigen Gesetzentwürfen zurückschrecke.

Angesichts der breiten Ablehnung des Gesetzentwurfs forderte der Innenpolitiker die <br />CDU-Fraktion nachdrücklich auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die Begründung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen sei Aufgabe der Tarifpartner und zwischen den Tarifparteien in einem Dialog zu verhandeln, so Rudolph. Deshalb werde die SPD nach dem 27. Januar 2008 und der Übernahme der Regierungsverantwortung mit den Gewerkschaften für einen Tarifvertrag in Hessen sorgen, der die Beschäftigten des Landes wirklich zu der Einkommensentwicklung in anderen Bundesländern aufschließen lasse.