Mehr als unglücklich nannte Frankenberger Kochs Hinweise auf Sonntagsfahrverbote in den 70er Jahren. Er wolle doch wohl nicht ernsthaft einen kleinen Gemüselaster auf der A 66 mit einem A 380 bei Nacht vergleichen. Die Lärmbelastung durch den Frankfurter Flughafen könne man nicht klein reden sie sei gegeben und müsse begrenzt werden, eben durch ein Verbot planmäßiger Starts und Landungen von 23 bis fünf Uhr. Nur so könne der Ausbau des Flughafens, der im Übrigen allen Luftfahrtgesellschaften einen wirtschaftlichen Zugewinn einbrächte, im Konsens mit der Region und den Anwohnern kommen.