Er sehe sich in seinen Forderungen durch die SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, die Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern wolle, so Siebel. Konkret solle der Artikel 20 Absatz 1 ergänzt werden: Der Staat schützt und fördert die Kultur. Als Vorsitzender des Forums für Kunst und Kultur in Hessen habe er einen entsprechenden Passus für die Hessische Verfassung vorgeschlagen: Die Kultur genießt den Schutz und die Pflege des Staats, der Gemeinden und Gemeindeverbände und ist entsprechend zu fördern.
Wir müssen ein Recht auf Kultur konstituieren, denn sie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Kunst verbindet und bildet. Deshalb müssen künstlerische und kulturelle Einrichtungen allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein forderte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Wissenschaft und Kunst. Im Land Hessen belaufe sich der Anteil für Kulturförderung am Gesamthaushalt knapp über 1 Prozent. Exemplarisch betrage die Landesförderung für die Museen, Ausstellungen und Künstlerförderung 5,9 Mio. , für Musik 3,4 Mio. , für Film 2,85 Mio. , für die Soziokultur und regionale Kulturförderung 1,026 Mio. , so Siebel.
Damit bewegt sich Hessen in fast allen Bereichen im unteren Drittel der durchschnittlichen Landeszuwendungen vergleichbarer Bundesländer. Eine Verankerung des Rechts auf Kultur in der Hessischen Verfassung wäre ein wesentlicher Schritt, um Kunst und Kultur einen anderen Stellenwert zu geben sagte derSPD- Abgeordnete.