Zunächst einmal geht es um staatsrechtliche Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 in seiner Entscheidung die Regelung im rot-grünen Luftsicherheitsgesetz gekippt, womit der Abschuss einer von Terroristen als Waffe missbrauchten Passagiermaschine ermöglicht werden sollte. Das Grundgesetz verbietet es, hilflose und unschuldige Menschen, die in einem Flugzeug von Terroristen entführt werden, abzuschießen und damit vorsätzlich zu töten.
Das ist die Verfassungslage. Wer aber nun glaubt, den zweifellos vorhandenen Sorgen hinsichtlich möglicher Bedrohungen durch Terrorismus zu begegnen, indem er wie Dr. Jung Kriegsdefinitionen ermittelt, der führt uns in die Irre. Seit Monaten liegt der Vorschlag der SPD auf dem Tisch, dass dort, wo die polizeilichen Mittel in der Luft oder auf See enden, militärische Mittel eingesetzt werden können, verfassungsrechtlich zu regeln.
Minister Jung ruft zum Verfassungsbruch auf und diesen Verfassungsbruch lassen wir ihm nicht durchgehen. Wer mit immer neuen, falschen Argumenten immer wieder neu Horrorszenarien über die Zeitungen und das Fernsehen mitteilt, polarisiert und offenbart ein Gefühl der Ohnmacht. Schäuble und Jung sollten konkrete Gesetzentwürfe vorlegen, die den Anforderungen unseres Rechtsstaates aber auch möglichen Bedrohungen gerecht werden.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt deswegen das Vorgehen der Bundesjustizministerin Zypries, die in einem konkreten Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, die Frage der Strafbarkeit einer Ausbildung in einem so genannten Terrorcamp auf rechtsstaatliche Weise unter Strafe zu stellen.
Hinsichtlich der ebenfalls in der Diskussion stehenden heimlichen Online-Durchsuchungen hat die SPD auch in diesem Landtag vor Monaten schon darauf hingewiesen, dass solche Durchsuchungen notwendig, praktikabel aber vor allem verfassungskonform sein müssen. Dazu gehören mindestens der Richtervorbehalt sowie die Anwendungseinschränkungen auf schwerwiegende Straftaten.
Damit wird deutlich, die SPD stellt sich den Herausforderungen durch terroristische Bedrohungen. Wir werden aber bei all diesem Maßnahmen sehr sorgfältig abwägen müssen, ob der Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten einhergeht mit einem tatsächlichen Mehr an Sicherheit.
Zugegebenermaßen dieser Abwägungsprozess eignet sich nicht für Diskussionen auf den Marktplätzen, so wie sie die Herren Schäuble und Jung führen. Wir alle wollen das Menschenmögliche tun, um unsere Gesellschaft vor Terrorismus zu schützen. Wir müssen aber auch erkennen, rechtsstaatliches Handeln und das Bestmögliche zu tun, sind ein und dieselbe Sache. Nur darauf kommt es am Ende an.