Christel Hoffmann (SPD): Wo Bodenschutz draufsteht, muss auch Bodenschutz drin sein

Unter „Handlungsziele“ lesen wir dort: „Die Möglichkeit zur Ausweisung von Bodenvorranggebieten in der Raumordnung und Landesplanung wird in einem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutz verankert". Vergleichen wir das mit dem Gesetzentwurf, der uns heute zur 2. Lesung vorliegt, dann können wir feststellen:

<ol type="1" style="MARGIN-TOP: 0cm"><li style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; TEXT-ALIGN: left; mso-list: l0 level1 lfo1; tab-stops: list 36.0pt; mso-layout-grid-align: none"><span>Die Bodenvorranggebiete, die sich noch im Entwurf zur 1. Lesung fanden, haben die Beratungen in der CDU-Fraktion nicht überlebt. Sie wurden ersatzlos gestrichen.</span></li><li style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; TEXT-ALIGN: left; mso-list: l0 level1 lfo1; tab-stops: list 36.0pt; mso-layout-grid-align: none"><span>Im Gesetz wird völlig auf eine Bodenschutzplanung verzichtet. Das war einer der<span>  </span>Änderungsanträge der SPD-Fraktion, der im Umweltausschuss abgelehnt wurde. Ebenso wurde es abgelehnt, bei der Erstellung der Programme und Pläne zur Raumordnung die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen.</span></li></ol>

Bleiben wir bei den Handlungszielen von vor fünf Jahren: Danach sollte die umfassende Beteiligung der Bodenschutzbehörden sichergestellt werden. Geblieben ist davon kaum etwas; unseren Änderungsantrag abgelehnt. In der Anhörung wurde sehr deutlich, dass vor allem die Wirtschaftsverbände das Bodenschutzgesetz ablehnen. Begründet wurde das von ihnen mit der Furcht vor staatlicher Reglementierung, und der Einengung ihrer Tätigkeiten.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Trägerschaft der Altlasten-Sanierung. Hier wird durch das Gesetz eine Monopol-Stellung der inzwischen privatisierten HIM begründet. Das widerspricht zum einen allen Regeln des Wettbewerbs. Wir halten diese Regelung auch rechtlich für problematisch. Fazit: Wo Bodenschutz draufsteht, muss auch Bodenschutz drin sein. Das ist in dem hier vorgelegten Gesetz nicht der Fall. Wir werden ihm daher nicht zustimmen.“