Günter Rudolph (SPD): Hessische Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf angemessene Besoldungserhöhung

Nachdem in den letzten Jahren gerade die Beamten viele Sonderopfer durch eine völlig verfehlte Personal- und Besoldungspolitik hinnehmen mussten, soll vor den Wahlen „Gut Wetter“ gemacht werden. Aber die hessischen Beamten haben nicht vergessen, dass Kürzungen beim Urlaubsgeld und der Sonderzuwendung sowie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu deutlichen Einkommenseinbußen geführt haben. Auch haben viele nicht vergessen, dass die CDU-Landesregierung vor der Wahl 2003 gesagt hat, dass es für die „hessischen Beamten keine Sonderopfer gibt“. Mit den Einkommenskürzungen wurde ein glatter Wortbruch gegenüber den Bediensteten betrieben und es ist ein großer Vertrauensverlust entstanden.

Die hessischen Beamten haben einen Anspruch darauf, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben. Die letzte Erhöhung stammt immerhin aus dem Jahre 2004.

Auch die einseitige Vereinbarung, die nur mit dem Deutschen Beamtenbund abgeschlossen wurde, dient lediglich dazu, den öffentlichen Dienst zu spalten. Auch der bundesweit einmalige Fall, dass in Hessen die Tarifautonomie ausgehebelt und Tariferhöhungen durch Gesetz festgelegt werden sollen, passt zu dieser Strategie.

Die SPD-Fraktion wird daher den Gesetzentwurf ablehnen. Wir wollen, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten ebenso wie die Tarifbeschäftigten als gleichberechtigte Partner behandelt werden und dass die Landesbediensteten  nicht jahrelang von Besoldungs- und Lohnerhöhungen ausgeschlossen werden. Unter der Verantwortung einer SPD-Regierung wird es deshalb für den gesamten öffentlichen Dienst wieder zu einer vernünftigen Besoldungs- und Tarifpolitik kommen, die die Politik nach Gutsherrenart der CDU ablöst.“