So werde zwar der Infektionsschutz detailliert geregelt, was sicher notwendig sei, alle wichtigen Zukunftsaufgaben, denen sich der öffentliche Gesundheitsdienst stellen müsse, blieben aber ungeklärt:
– Kinderarmut äußere sich zuerst in Gesundheitsproblemen, vor allem beim Sehen, beim Hören und in der geistigen Entwicklung. Deshalb müsse früh gehandelt werden, gegebenenfalls auf Initiative des öffentlichen Gesundheitsdienstes hin und nicht nur mit Untersuchungen, sondern mit weiteren Programmen.
– Der Förderung der Selbsthilfe und der Prävention müsse ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Dies gelte insbesondere für die heute häufigen Krankheiten, die im Gesetz derzeit nur nachrangig behandelt würden, beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Tumorerkrankungen
– Der demographische Wandel finde keinerlei Beachtung in dem vorgelegten Gesetzentwurf.
Statt alte Vorschriften abzuschreiben brauchen wir in Hessen ein modernes Gesetz, das sich den wichtigen Aufgaben stellt, forderte Dr. Spies. Dies müsse die folgenden Punkte berücksichtigen:
– gerechte Chancen für die Gesundheit aller Kinder;
– Ausgleich von Nachteilen durch Armut sozial-kompensatorische Maßnahmen für mehr Gesundheit für alle;
– klare Ziele, die erreicht werden sollen und die überprüft werden;
– Gesunderhaltung durch Vorbeugung;
– gesunde Lebensverhältnisse sichern;
– die Herausforderungen des demographischen Wandels aufnehmen.
Dieses Gesetz kann so nicht beschlossen werden, so Spies. Er forderte die Sozialministerin auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und komplett zu überarbeiten. Die Menschen in Hessen haben ein modernes Gesetz verdient.