Reinhard Kahl (SPD): Innenminister Bouffier versucht wortreich, politische Kumpanei mit Eichenlaub & Co. zu vertuschen!

„Volker Bouffier wird seinem Ruf als Skandalminister Nr. 1 der Hessischen Landesregierung wieder mal gerecht: Wortreich versucht er, seine politische Kumpanei mit Eichenlaub & Co. zu vertuschen. Die Aufklärung der CDU-Urlaubsaffäre um den Landrat von Waldeck-Frankenberg muss weiter gehen!“, sagte heute der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Kahl. Auch wenn der Innenminister den Eindruck zu erwecken versuche, dass eindeutig geklärt sei, dass es von ihm im Vorfeld keine Zusage für die Genehmigung des Urlaubsantrags gegeben habe, so sei dies doch nur die halbe Wahrheit.

Nach den Antworten von Innenminister Bouffier und den unterschiedlichen vorliegenden eidesstattlichen Versicherungen der nordhessischen CDU Politiker und des FDP-Kreisbeigeordneten müsse festgestellt werden, dass es im Vorfeld Gespräche mit dem Minister und seinem Büro über den Urlaubsantrag von CDU-Landrat Eichenlaub, dessen Motive und die Formulierung des zu stellenden Antrags gegeben habe. „Das heißt: Nach den vorliegenden eidesstattlichen Erklärungen war der Sonderurlaubsantrag für eine Tätigkeit bei der Wirtschaftkammer des Burgenlandes mit Minister Bouffier und seinem Büro abgestimmt und der Minister wusste, dass die eigentliche Absicht des Landrates darin bestand, eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft anzutreten “, so Kahl.

Zudem ergebe sich aus den von Minister Bouffier vorgelegten Antworten und Unterlagen, dass sein Haus sowohl von den  Schreiben des Burgenlandes wusste als auch in die Formulierung des eigentlichen Urlaubsantrags eingebunden gewesen sei. Die eidesstattlichen Versicherungen belegten sehr eindrucksvoll, dass die so mit dem Ministerbüro von Innenminister Bouffier abgestimmten Unterlagen zum Gegenstand der Abstimmung des Kreisausschusses am 29. Mai gemacht worden seien. Damit handelten die CDU-Kommunalpolitiker mit Einverständnis des hessischen Innenministers und bestätigten dies nun übereinstimmend mit ihren unterschiedlichen eidesstattlichen Versicherungen.

Den Versuch von Minister Bouffier, sich nun auf das Fehlen eines formalen Aktes einer Genehmigung des Antrags durch das Innenministerium zurückzuziehen, sei aus Sicht Kahls zwar formaljuristisch richtig, ändere aber nichts daran, dass Landrat Eichenlaub und die ihn unterstützenden CDU- und FPD-Politiker nach ihren Angaben vor dem 29. Mai die Zusage des Innenministers Bouffier, der Urlaubsantrag könne genehmigt werden und sei in Ordnung, erhalten hätten. Kahl: „Die Waldeck-Frankenberger CDU handelte mit vollem politischen Einverständnis ihres Kommunalministers Bouffier!“. Bezeichnend sei, dass der Innenminister die Anfrage Eichenlaubs in seinem Ministerbüro bearbeiten ließ und die Fachabteilung des Ministeriums erst nach kritischen Presseveröffentlichungen einschaltete. „Daran erkennt man: Es ging von Anfang an um eine politische Verabredung, um Parteikumpanei, und nicht um Recht, Ordnung und Gesetz.“

Wenn Innenminister Bouffier bei seiner Aussage bleibe, dass es keine politische Zusage von ihm gegeben habe, müsse er seine nunmehr gemachten Angaben richtigstellen und konkret darlegen, warum die Angaben in den vorliegenden eidesstattlichen Versicherungen falsch seien. Kahl: „Es bleibt dabei: Hier erleben wir eine politische Auseinandersetzung zwischen regionaler CDU auf der einen Seite und dem CDU-Innenminister und CDU-Regierungspräsidenten, die mit harten Bandagen geführt wird.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Kahl, begrüßte heute die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zum Eilantrag des Kreisausschusses, den sofortigen Vollzug der Entscheidung des Regierungspräsidiums aufzuheben. Damit seien der Kreisausschuss und der CDU-Kreisvorsitzende Butterweck zumindest vorerst gescheitert, seinem Landrat doch noch Sonderurlaub mit Mitnahme der Pension zu ermöglichen und das dubiose Angebot aus dem Burgenland anzunehmen, das offensichtlich nur eine Tarnung für eine privatwirtschaftliche Tätigkeit sein soll.