Die Landesanwältin hatte die Verfassungsklage von SPD und Bündnis 90/Grünen nicht nur als zulässig und begründet bezeichnet, sondern sie hatte auch einen eigenen Antrag mit den Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes [
] überprüfen zu lassen und dieses Gesetz für nichtig zu erklären, gestellt.
Wir haben die Stellungnahme der Landesanwältin mit Freude zur Kenntnis genommen und sehen nun der Entscheidung des Staatsgerichtshofs mit Spannung entgegen, so Siebel.
Für die SPD stehe weiterhin fest: Der Zugang zu den hessischen Hochschulen dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig gemacht werden. Die SPD werde daher spätestens nach der Landtagswahl im kommenden Jahr das Studiengebührengesetz wieder abschaffen.