Heike Hofmann (SPD): Pragmatismus statt parteipolitischer Klamauk

Dabei ist es eine unglaubliche Dreistigkeit, wenn die Hessen-CDU die mit der Schwarzgeld-Affäre, der Vermächtnislüge und der Doppelpasskampagne unaufgearbeitete Unmoral zu verantworten hat, solch eine Diskussion für sich beansprucht. Ihnen fehlt jegliche moralische politische Kraft und Grundlage für solch eine Diskussion.

Bei einer Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens, die ihre Ausbildungsstation beim Amtsgericht Offenbach macht, ist in Hessen erstmals offiziell die Frage aufgeworfen worden, inwieweit die staatliche Neutralität auch in der Justiz, im Gericht gewährleistet wird.

Bei dem vorliegenden Fall werden mehrere verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen berührt, die in einer Güterabwägung im konkreten Einzelfall in verfassungskonformer Weise in Einklang gebracht werden müssen: Zum einen die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Freiheit des Glaubens, die mögliche negative Religionsfreiheit der Parteien der Gerichtsverhandlung sowie die staatliche Neutralitätspflicht, die auch für staatliche Bedienstete wie Angestellte im juristischen Vorbereitungsdienst gilt. Auch in der Justiz gilt uneingeschränkt die politische, weltanschauliche sowie religiöse Neutralität des Staates.

Dies kommt nicht zuletzt z.B. auch die bei Gericht geltenden „Kleidungsvorschriften“ wie z.B. die Robe für Rechtsanwälte und Richter zum Ausdruck. Deshalb muss aus unserer Sicht auch im konkreten Fall die Rechtsreferendarin bei der Durchführung der Beweisaufnahme sowie Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft das Kopftuch ablegen. Insofern ist der konkrete Fall pragmatisch zu lösen und nicht geeignet für parteipolitischen Klamauk der CDU im Rahmen einer Aktuellen Stunde.“