Das Bundesgesetz, das im Dezember 2006 in Kraft getreten ist, ermöglicht eine weitgehende Entbürokratisierung bei den Zulassungsverfahren, berücksichtigt dabei EU-Recht, sichert weiterhin den Umweltschutz und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Es ist eine schwierige Gratwanderung, wenn einerseits die Verkürzung von Planungsverfahren angestrebt wird, und andererseits die Aufrechterhaltung von Bürgerinteressen zu gewährleisten.
Der Ruf nach einer Beschleunigung von Planungsverfahren auf einem weiterhin qualitativ hohen Niveau ist eine Forderung, die alle unterschreiben können. Die Beschleunigungsvorschriften bei der Benachrichtigung über die Auslegung der Pläne durch ortsübliche Bekanntmachung oder bei der Ermittlung von Grundstückseigentümern und nichtortsansässigen Betroffenen sind aus unserer Sicht sinnvoll. Auch gegen die Einbeziehung der technischen Möglichkeiten, von der Einstellung von Unterlagen ins Internet bis hin zu Einwendungen in elektronischer Form, gibt es keinen ernstlichen Widerspruch. Ebenso längst überfällig ist die Einbeziehung der strategischen Umweltprüfung und des Umweltberichts in das Planungsrecht sowie die Berücksichtigung des Landschaftsprogramms bei der Beratung des Landesentwicklungsplans.
Der Einführung der fristgebundenen Beteiligung für Naturschutz- und Umweltverbände, also der so genannten Präklusion, mit einer Frist zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist, stehen wir ebenfalls durchaus offen gegenüber. Eine Gleichstellung von klagebefugten Vereinigungen mit privaten Einwendern so wie es das Bundesgesetz vorsieht ist aus unserer Sicht vertretbar; eine große Beschleunigung der Verfahren sollte man davon allerdings nicht erwarten angesichts der langen Planungs- und Verfahrenszeiträume.
Warum verzögern sich nun wichtige Infrastrukturprojekte wie die Flughafenerweiterung in Frankfurt oder der Weiterbau der A 44? Die Landesregierung hat dabei mal wieder einen Feind vom Kammmolch und den Hirschkäfern einmal abgesehen. Sie rufen bei den verschleppten Verfahren: Haltet den Dieb und meinen den Bürger und seine Beteiligungsrechte. Wir meinen: Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase und denken Sie über die eigenen Planungsfehler nach.
Ihre Haltung Verfahrensbeschleunigung durch Beschneidung von Beteiligungsrechten lassen wir Ihnen deshalb so nicht durchgehen, ob nun beim sehr schwammig ausformulierten Verzicht auf einen obligatorischen Erörterungstermin oder dem auch von Herrn Posch noch viel weitergehend geforderten generellen Verzicht auf das Raumordnungsverfahren. Eine wirksame Beschleunigung kann durch eine qualitativ gute Vorbereitung der Planungsunterlagen und durch einen frühzeitigeren Beginn des Scopings und der Umweltuntersuchungen allemal besser erzielt werden, als durch eine Beschneidung der Beteiligungsrechte.
Die Betroffenen vor Ort bzw. die lokal oder regional verankerten Verbände und Kommunen verfügen doch über wichtiges Fachwissen. Die Auseinandersetzung mit den Einwendungen, das Ausräumen von Bedenken im Rahmen der Erörterung und Abwägung macht doch das Planungsverfahren nur besser und rechtssicherer. Breite und qualitativ gut durchgeführte Anhörungsverfahren erhöhen den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit! Und sie dienen auch der angemessenen Einbeziehung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes.
Beim Landesentwicklungsplan die Frist zur Stellungnahme für die Gebietskörperschaften, die Regionalversammlungen, die anderen Verbände und Institutionen und sonstigen Träger öffentlicher Belange von drei auf zwei Monate zu verkürzen, erschwert eine ernstliche Beteiligung. Schon jetzt gibt es doch immer wieder Probleme mit den Abgabefristen und der Beteiligung der betroffenen Parlamente und Ausschüsse. Eine Fristverkürzung macht aus unserer Sicht eine angemessene Beteiligung nahezu unmöglich.
Wir unterstützen deshalb alle Bemühungen, die zu einer tatsächlichen Beschleunigung von Verfahrensabläufen und Infrastrukturmaßnahmen führen, bei gleichem qualitativen Niveau und angemessener Berücksichtigung der Umweltbelange und Beteiligungsrechte.