Es wäre nicht richtig, wenn Studierende bereits Zahlungen leisten müssten, obwohl gar nicht klar sei, ob die Studiengebühren einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würden. Daher müsse die Landesregierung umgehend einen Gesetzentwurf zur Herstellung der rechtlichen Grundlagen für das Moratorium vorlegen. Gegen die von der CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag eingeführten Studiengebühren ab dem Wintersemester 2007 / 2008 gibt es breiten parlamentarischen und außerparlamentarischen Widerstand. Viele gute Argumente sprechen gegen Studiengebühren: Die Abhängigkeit von Bildungschancen und sozialer Herkunft wird durch Studiengebühren weiter verschärft. Nicht alle, die dazu geeignet sind, werden zukünftig in Hessen ein Studium aufnehmen können. Gerade Menschen aus ökonomisch schwächeren Familien werden durch Studiengebühren von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Wir brauchen aber mehr und nicht weniger Studierende, so Sorge und Siebel.