Heike Hofmann (SPD): Losholzrecht soll Rechtsbereinigung nicht zum Opfer fallen

Es ist zu begrüßen, wenn der Landesgesetzgeber sich die Frage stellt, welche Gesetze bzw. Rechtsverordnungen im Sinne des Bürokratieabbaus überflüssig sind und damit abgeschafft werden können. Wir alle wissen, dass es für den Rechtsanwender und damit für den Bürger besser ist, wenn er nicht durch zu viele Vorschriften „überfrachtet“ wird.

Lassen Sie mich konkret auf das Gesetz über die Abgabe von Losholz eingehen: Obwohl wir im zuständigen Fachausschuss lange und intensiv die Frage der Losholzberechtigung im ehemaligen Kurhessen diskutiert haben, konnten die gegenteiligen Rechtseinschätzungen dieses alten Bezugsrechtes nicht ausgeräumt werden. Es besteht auch keinerlei Notwendigkeit dieses Gesetz abzuschaffen.

Eine Administration wird erst dann anfallen, wenn die Gemeinden für ihre berechtigten Bürger Losholzmengen aus dem Staatswald abrufen. Ein minimaler Verwaltungsaufwand, der nicht dazu herangezogen werden kann, ein altes tradiertes Recht ersatzlos abzuschaffen.

Zu der zunehmenden Diskussion über die Frage der erneuerbaren Energiequellen aus der eigenen Region werden die Losholzmengen zunehmend auch für den Staatswald aus ökonomischen Gründen interessant. Wenn dies der eigentliche Grund sein soll, das Losholzgesetz abzuschaffen, so werden Sie die Zustimmung der SPD zu diesem Gesetz nicht bekommen. Sollten Sie allerdings die Nr. 4 aus dem Artikel 8 herausnehmen, könnte die sonstige positive Bereinigung der Gesetze auch von der SPD positiv gesehen werden.“