Diese Argumentation ist geradezu abenteuerlich. Landrat Eichenlaub, offensichtlich auch amtsmüde, will eine lukrative Tätigkeit in der Privatwirtschaft annehmen und seine Amtszeit nicht zu Ende führen. Damit ihm aber keine Versorgungsansprüche verloren gehen, hat er den Sonderurlaub beantragt. Mit dieser Haltung und auch den fehlerhaften Beschlüssen der Gremien in Waldeck-Frankenberg wird dem Instrument der Direktwahl ein schwerer Schaden zugefügt. Herr Eichenlaub ist von den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 31. Dezember 2009 als Landrat gewählt worden. Die Bürgerinnen und Bürger in Waldeck-Frankenberg können daher zu recht erwarten, dass Herr Eichenlaub seinen Verpflichtungen nachkommt.
Es ergibt sich daraus eine besondere persönliche Verantwortung des Direktgewählten. Dieser kann man sich nicht einfach entziehen, indem man das übernommene Amt vorzeitig abgibt, um sich dennoch alle versorgungsrechtlichen Ansprüche zu sichern. Ein solches Vorgehen führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Politik insgesamt, nur weil aus Eigeninteresse gehandelt wird.
Zu Recht hat deshalb das Regierungspräsidium Kassel den gewährten Sonderurlaub aufgehoben, weil die Entscheidung des Kreisausschusses Waldeck-Frankenberg fehlerhaft ist. Der RP führt aus, dass die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass der Kandidat für das zu wählende Amt im Regelfall auch die ganze Amtsperiode zur Verfügung steht. Ihre Erwartung darauf kann insoweit ihre Wahlentscheidung maßgeblich beeinflussen. Uneinsichtig zeigen sich jedoch CDU, F.D.P. und FWG in Waldeck-Frankenberg. Sie wollen weiterhin den Sonderurlaub gewähren und gegen die Entscheidung des RP klagen. Die Vorgänge um Herrn Eichenlaub zeigen deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um solche unliebsamen Vorfälle zu verhindern. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem klargestellt wird, dass für kommunale Wahlbeamte die Gewährung von Sonderurlaub zukünftig nicht mehr möglich ist. Dies ist eine klare und konsequente Haltung.
Wenn ein Direktgewählter wie Herr Eichenlaub keine Lust mehr hat, seine Amtszeit ordnungsgemäß zu Ende zu bringen, dann muss er aus dem Amt ausscheiden. Er erhält dann weniger Versorgungsbezüge. Aber was noch wichtiger ist, die Bürgerinnen und Bürger können dann unmittelbar in der Direktwahl einen Nachfolger bestimmen. Der Missbrauch mit dem Instrument der Direktwahl wird somit zukünftig nicht mehr möglich sein.