Michael Siebel (SPD): Demokratie und Autonomie gehören an hessischen Hochschulen zusammen

Außerdem habe die Anhörung des Hessischen Hochschulgesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Hochschulrat mit Entscheidungsrechten ergeben. Eine solche Einflussnahme von außen sei mit dem verfassungsmäßig verbrieften Recht auf Selbstbestimmung der Hochschulen nicht vereinbar. Die SPD wolle den Hochschulrat entmachten und ihn auf ein beratendes Gremium zurückführen. Nach Ansicht Siebels sei der Hochschulrat mit zu weit reichenden Rechten ausgestattet. Konkret bedeute dies Änderungen an folgenden Stellen:
1.      Statt wie bisher bedürfen nur Abweichungen vom Hessischen Hochschulgesetz bei Berufungsverfahren der Zustimmung durch den Hochschulrat.
2.      Zu dem Wahlvorschlag der Präsidentin / des Präsidenten erhält der Hochschulrat zukünftig das Recht zur Stellungnahme.
3.      Das Initiativrecht des Hochschulrats zur Abwahl der/des Präsidenten entfällt.
4.      Der Hochschulrat erhält zukünftig das Recht, bei der Struktur-, Entwicklungs- und Bauplanung mitzuwirken.

„Mit diesen Änderungen wird die Entscheidungskompetenz der Hochschulgremien gestärkt. Damit wird auch die demokratische Legitimation der Entscheidungen gehoben. Und dennoch geht der Sachverstand des Hochschulrats im beratenden Sinne nicht verloren. Wir wollen eine demokratisch verfasste Hochschule, die sich zusätzlichen Sachverstand zu Nutze macht. Übermächtige Hochschulräte, die die Entscheidungen in der Hochschule treffen oder aber mindestens blockieren können, wollen wir Sozialdemokraten nicht“, so Siebel.