Gerade in Nordhessen und in den ländlichen Gebieten Mittel- und Südhessens seien viele kleine Grundschulstandorte wegen zurückgehender Schülerzahlen in ihrer Existenz bedroht. Die demographische Entwicklung und der Rückgang der Bevölkerungszahlen besonders in den nordhessischen Kreisen werden diese Entwicklung noch beschleunigt. Das dürfe aber nicht bedeuten, dass das Prinzip kurze (Schul-)Wege für kurze Beine aufgegeben werde.
Die Planung des Kultusministeriums, kleine Grundschulen zu Außenstellen größerer Schulen zu machen, stelle nach Auffassung der Sozialdemokratien den ersten Schritt zur Schließung dar. Erst der Verlust von pädagogischer und organisatorischer Selbständigkeit, dann das Aus wegen angeblicher Sachzwänge, prophezeite Eckhardt. Dies würde auch das Aus für einen wichtigen Bereich bei der Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes bedeuten, der eine enge Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen für einen fließenden Übergang vorsehe. Ist eine Grundschule in einem kleinen Ort erst geschlossen, so ist eine gedeihliche Zusammenarbeit mit einer weiter entfernten größeren Schule nur schwer möglich.
Die Änderung von Schulbezirksgrenzen könne ein Schritt sein, das Überleben kleiner Schulen vorübergehend zu sichern. Deshalb werde diese Möglichkeit auch von Sozialdemokaten auf der kommunalen Ebene befürwortet. Eine dauerhafte Lösung zur nachhaltigen Sicherung kleiner Schulen sei dieses Vorgehen jedoch nicht. Es würde außerdem zu einer zunehmenden Konkurrenz und damit Rivalität von Nachbarschulen führen. Die Sozialdemokraten wollten deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Schule im Dorf (der Stadt) zu lassen. So sollten zuerst die Richtwerte abgeschafft werden. Diese Regelung bestimme, dass Jahrgangsklassen eine Mindestgröße haben müssten. Seien zu wenige Kinder in einem Jahrgang, dürfe eine Klasse nicht gebildet werden. Kleine Schulen sollten deshalb die Autonomie zur pädagogischen Entscheidung erhalten, auf Jahrgangsklassen zu verzichten und jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten. Das könne die Zusammenlegung von zwei aufeinander folgenden Jahrgangsklassen bedeuten bis hin zum gemeinsamen Unterricht der Klassen eins bis vier. Dabei dürfe jahrgangsübergreifender Unterricht nicht konzeptionslos erfolgen und lediglich als Rettungsanker für einen Schulstandort verstanden werden, sondern als pädagogisch gleichwertige Alternative.
Beispiele einer solchen erfolgreichen Grundschularbeit böten nicht nur die vielen Dorfschulen in den zwanziger und dreißiger Jahren, viele, bis heute erfolgreich praktizierte reformpädagogische Ansätze basierten auf den gleichen Prinzipien. Die Schulwirklichkeit auf norddeutschen Inseln und den Halligen entspreche diesen Vorstellungen, die schulischen Leistungen der Schüler am Ende der Grundschulzeit seien dabei vergleichbar mit denen von Kindern in größeren Schulen.
Lehrer, die jahrgangsübergreifend unterrichten sollten, fühlten sich für diese Aufgabe oft überfordert beziehungsweise unzureichend ausgebildet. Die Forderungen nach gezielten Weiterbildungsangeboten für solche Lehrkräfte würden von der SPD voll unterstützt. Weil sich die Zahl der Pädagogen, die einen solch stark differenzierenden Unterricht praktizieren müssten, in den folgenden Jahren deutlich erhöhen werde, müssten diese pädagogischen Ansätze auch Bestandteil einer zukünftigen Lehrerausbildung sein, fordert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin.
Die Vertretung gerade bei längerfristiger Erkrankung stelle an einer Schule mit beispielsweise nur zwei Lehrern ein besonderes Problem dar. Die begrenzten U-Plus-Mittel reichten hier nicht aus. Wenn wir kleine Grundschulen erhalten wollen, müssen wir auch bereit sein, hierfür mehr Personal zur Verfügung zu stellen, sagte Eckhardt abschließend.