Günter Rudolph (SPD): Bouffier greift in Freiheitsrechte der Bürger ein – Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei verletzt

Wenn man beispielsweise feststelle, dass Daten zu Unrecht erhoben würden, müsse eine Abhörmaßnahme abgebrochen und sämtliche Daten gelöscht werden – dies fordere das oberste Verfassungsgericht. Darüber könne sich Bouffier nicht hinwegsetzen. Gleiches gelte beim Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei. Rudolph: „Bouffier will dem Verfassungsschutz originäre polizeiliche Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen – auch das ist unzulässig“. Auf völliges Unverständnis stieß bei den Sozialdemokraten, dass der Gesetzentwurf des Innenministers sogar keinen Schutz der im Strafverfahren geschützten Berufsgeheimnisträger vorsehe. All diese Kritikpunkte seien auch im Rahmen der Anhörung vorgetragen und bestätigt worden.
Unter dem Deckmantel der Prävention greife Bouffier wieder einmal und völlig unnötig in die Freiheitsrechte der Bürger ein, kritisierte Rudolph. Die geplanten Eingriffe seien tiefgehender als jene im Rahmen der ganz normalen Strafverfolgung durch die Polizei. „Die CDU versucht erneut, das Koordinatensystem in unserem Land nach rechts zu verschieben – wieder könnte ein Stück bürgerliche Freiheit abhanden kommen. Aber nicht mit uns Sozialdemokraten!“, so Rudolph abschließend.