Dr. Thomas Spies (SPD): Hospiz- und Palliativbeauftragter sichert Ausbau der Versorgungsstrukturen im Sinne der Betroffenen

Der Beauftragte soll auch – nach Stellungnahmen aus der Palliativbewegung – nicht weisungsabhängig dem Ministerium zugeordnet sein, sondern möglichst vom Parlament bestimmt werden. „Ein unabhängiger Beauftragter beziehungsweise eine unabhängige Beauftragte stellt sicher, dass der Prozess des Ausbaus der erforderlichen Strukturen im Sinne der Betroffenen organisiert wird“, so Dr. Spies. Mit dem zum 1. April in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung würden die Leistungen in der Palliativmedizin nunmehr auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. „Wir haben jetzt finanzielle Sicherheit und sollten schnell die erforderliche Infrastruktur sicherstellen. Wir können damit erreichen, dass die Diskussion um verbesserte Sterbehilfe überflüssig wird, weil die betroffenen Patientinnen und Patienten endlich umfassend und ausreichend versorgt werden.“

In Hessen bestehe ein erheblicher Ausbaubedarf bei der palliativmedizinischen Versorgung, erläuterte Dr. Spies. So nehme Hessen im Vergleich der Bundesländer bezogen auf die Zahl der Palliativ- und Hospizbetten pro 1 Million Einwohner den 15. Platz ein (Quelle: LAG Hospize Hessen: Deutsche Länder im Vergleich der stationären Palliativ- und Hospizangebote 2006). „Nach Berechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin liegt der Bedarf im stationären Bereich bei 50 Hospizbetten pro 1 Million Einwohner, das wären 300 für Hessen, es gibt aber nur 104 solcher Betten.“

Auch bei der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung gebe es Defizite. Es müsse davon ausgegangen werden, dass von den etwa 20 bis 30 v. H. der niedergelassenen Ärzte, die über Betäubungsmittel-Rezepte verfügen, nur etwa 2 v. H. davon Gebrauch machen (Quelle: Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 27.10.2000 betreffend Schmerztherapie DS 15 / 1708). Eine ausreichende Schmerztherapie sei aber zum Erhalt der Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten zwingend notwendig. „Wer vermeiden will, dass Selbstmordgedanken beziehungsweise der Wunsch nach Tötung auf Verlangen den Patienten / die Patientin quälen, muss eine ausreichende Schmerztherapie sicherstellen“, so Dr. Spies.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung solle es den Patienten ermöglichen, bis zum Tode in der vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden. Der neue Leistungsanspruch stehe Palliativpatienten mit einer begrenzen Lebenserwartung zu, die einen besonderen Versorgungsbedarf – zum Beispiel aufgrund einer besonderen Schwere und Häufung unterschiedlicher Symptome – aufweisen und dennoch ambulant versorgt werden könnten. Die übrigen Palliativpatienten würden weiterhin in den bestehenden Strukturen, insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.

In ihrem Zwischenbericht hatte die Enquete-Kommission des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin festgestellt, dass es erheblichen Verbesserungsbedarf im Bereich der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland gibt und dazu Konzepte und Antworten gefordert: „Diese Antwort wird entscheidenden Anteil daran haben, die in der Bevölkerung teilweise vorhandene hohe Zustimmungsbereitschaft zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zurückzudrängen. Die Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des Ausscheidens aus einem Leben, das angesichts befürchteter medizinischer Überversorgung und schmerztherapeutischer und pflegerischer Unterversorgung als nicht mehr lebenswert erscheint, kann nicht im Interesse der Gesellschaft liegen. Aufgabe der Politik muss es vielmehr sein, die Verbesserung der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Bedingungen in der letzten Lebensphase anzustreben.“

„Wir wünschen uns im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen, dass wir im Landtag eine hohe Zustimmung für unseren Gesetzentwurf bekommen, damit der Ausbau der erforderlichen Strukturen im Sinne der Betroffenen zügig vorangehen kann“, so Spies abschließend.