Der Antrag im Wortlaut:
Der Landtag möge beschließen:
1. Der Landtag missbilligt den wiederholten Fall eines Missbrauchs der Sonderregelung nach § 46 (2) StVO durch ein Kabinettsmitglied. Die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine erhebliche Gefährdung für den Straßenverkehr und inhaltlich nicht gerechtfertigt.<br /><br />
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die von Verkehrsminister Dr. Rhiel für alle Minister und Ministerinnen sowie Staatssekretäre und Staatssekretärinnen ausgestellte Sonderregelung nach § 46 (2) StVO sofort zu widerrufen und lediglich auf die vom Landeskriminalamt als gefährdet eingestuften Personen und nur für entsprechende Gefahrenlagen zu beschränken.