Hildegard Pfaff (SPD): Die kommunale Selbstverwaltung bei der Frankfurter Sparkasse muss gewahrt bleiben

Neben vielen anderen Gründen war und ist für uns bei diesem Gesetzentwurf die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung von zentraler Bedeutung. Auch Fragen, die die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regeln, sind uns in dem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Und nicht zuletzt haben wir die Novellierung des hessischen Sparkassengesetzes unter anderem deswegen abgelehnt, weil wir die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital bei Sparkassen ablehnen. Die Stammkapitalbildung gefährdet den Versorgungsauftrag der Sparkassen und ist der Einstieg in die Privatisierung. Daher lehnen wir konsequenterweise den Zwang zur Stammkapitalbildung auch bei der Frankfurter Sparkasse ab.

Alle diese Bedenken, die wir bereits bei Einbringung des Gesetzes geäußert haben, konnten in der Anhörung nicht ausgeräumt werden. Die Mehrheit der Anzuhörenden hat den von der Landesregierung gewählten Weg zur Rückwandlung der Frankfurter Sparkasse für nicht sachgerecht gehalten und daher abgelehnt. Nach den Stellungnahmen zeigt sich, dass die Anhörung eine einzige Farce war und die Landesregierung mit der allseits bekannten Arroganz, von vornherein überhaupt nicht bereit war auch nur eine einzige Anregung aus der Anhörung aufzunehmen. Hieran wird deutlich bei den Entscheidungen dieser Landesregierung stehen nicht die Sachfragen und Argumente im Vordergrund oder das gedeihliche Miteinander mit der Sparkassenorganisation, sondern der Grundsatz „Mehrheit ist Wahrheit“.

Für uns ist nicht der Rechtsformwechsel das Problem, sondern die alleinige Regelungskompetenz, die die Landesregierung für sich beansprucht. Dies bedeutet nicht nur einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch eine Aushöhlung der Kompetenzen der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes und der Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse.

Meine Fraktion wollte mit ihrem Änderungsantrag festschreiben, dass nicht der Landesgesetzgeber, sondern die zuständigen Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse darüber entscheiden, ob und wie der Rechtsformwechsel zu einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse ausgeübt wird. Wir wollten ein Optionsrecht für die Beteiligten. Wir wollten das vorgesehene Stammkapital durch eine Sicherheitsrücklage ersetzen. Auch wollten wir erreichen, dass der Sparkassen- und Giroverband ein möglicher Träger für die Frankfurter Sparkasse sein kann.

Für Sozialdemokraten ist es wichtig, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen angemessen an den Unternehmensentscheidungen zu beteiligen. Die Vertretung der Arbeitnehmer ist im Gesetzentwurf der Landesregierung unzureichend und unkonkret geregelt. Die Frankfurter Sparkasse soll in einen bestehenden Rechtsrahmen, den der öffentlich-rechtlichen Sparkassen eingegliedert werden. Weiterhin ist sie ein Teil des Helaba-Konzerns. Dieser ist aber zum Teil öffentlich-rechtlich, zum anderen Teil privatrechtlich strukturiert. Für diese Mischkonstruktion gibt es im Gesetzentwurf weder eine personal- noch eine betriebsverfassungsrechtliche Lösung.

Wir wollten mit unseren Änderungsvorschlägen ein Instrumentarium schaffen, das einen gesetzlich verankerten Austausch mit den öffentlich-rechtlichen Personalräten und den privatrechtlichen Betriebsräten innerhalb des Helaba Konzerns ermöglicht.
Unser Änderungsantrag stellte sicher, dass die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung und die der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der von allen gewollten Rechtsformumwandlung bei der Frankfurter Sparkasse in eine öffentlich-rechtliche Sparkasse ausreichend berücksichtigt werden.

Da CDU und FDP unseren Änderungsantrag im Wirtschaftsausschuss jedoch abgelehnt haben, werden wir als Konsequenz daraus den Gesetzentwurf ablehnen.“