Der Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der zum einen vorsieht die Binnenstruktur des Richterwahlausschusses, zum anderen aber auch die Befugnis des Richterwahlausschusses zu erweitern, findet nicht unsere volle Unterstützung. Wir haben in der Vergangenheit auch im Richterwahlausschuss darüber diskutiert, wie wir die Kompetenzen bzw. Befugnisse des Richterwahlausschusses stärken können, um uns tatsächlich ein Meinungsbild über die umfassende Bewerberlage für den richterlichen Dienst machen zu können. Dabei haben wir uns die Arbeit der Richterwahlausschüsse in anderen Bundesländern angeschaut, insbesondere die Einstellungspraxis beim OLG Hamm, das die Auswahl mit einem Assessment-Center durchführt.
Wir als SPD-Landtagsfraktion setzen uns nach diesen Beratungen dafür ein, dass die bereits heute in der Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses vorgesehene Möglichkeit, bei Zweifelsfällen in einem Unterausschuss eine persönliche Anhörung durchzuführen, erweitert wird und sich geeignete Bewerber regelhaft vor dem Unterausschuss bzw. Teilen seiner Mitglieder vorstellen können. Das schafft mehr Transparenz und vermindert eine mögliche (mittelbare) Einflussnahme des Justizministeriums.
Zu den Vorschlägen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Einzelnen:
Der Richterwahlausschuss besteht z.Zt. aus sieben Landtagsabgeordneten, fünf richterlichen Mitgliedern, sowie im jährlichen Wechsel dem Präsidenten einer der beiden Rechtsanwaltskammern, d.h. der Richterauswahlausschuss ist bereits heute ausgewogen besetzt aus Vertretern der Legislative, der Anwaltschaft und Vertretern der verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
Für uns ist nicht erkennbar, welchen qualitativen Vorteil demgegenüber die von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Änderung letztlich bringen soll, so dass wir insoweit keinen Änderungsbedarf sehen.
Da es auch unser Ziel ist, die Befugnis des Richterwahlausschusses zu stärken, können wir uns ein einvernehmliches Mitwirken bei Einstellungen, die derzeit dem Präsidialrat zugewiesen sind, vorstellen. Bereits jetzt gibt es in der Verwaltungspraxis die Möglichkeit, Funktionsstellen befristet zu besetzen.
Unabhängig von der Frage, inwieweit das Land eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf eine zeitlich befristete Besetzung der Stellen von Gerichtspräsidenten und -direktoren hat, steht für uns in diesem Zusammenhang eher der Grundsatz der Personalkontinuität an der Spitze von Gerichten im Vordergrund. Eine sechsjährige Befristung von Präsidentenstellen lehnen wir deshalb ab.
Lassen Sie mich für die SPD-Landtagsfraktion abschließend festhalten, dass die Intention des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen insgesamt in die richtige Richtung geht, in den Detailvorschlägen jedoch nicht unsere Zustimmung finden kann.