Die CDU beginne wieder einmal im Vorfeld der Landtagswahlkämpfe in Hessen und Niedersachsen mit einer die Bevölkerung spaltenden Sicherheitspolitik, an deren Ende eine objektive Beschneidung der Freiheitsrechte stehen solle. Diese Strategie sei jedoch leicht zu durchschauen, so Rudolph. Erst wird mit Hinweis auf den internationalen Terrorismus ein allgemeines Gefahrenszenario aufgebaut, dann wird behauptet: Wer nichts getan hat, hat auch nichts zu verbergen! und anschließend werden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Einzelnen abgebaut oder ausgehöhlt.
Als besonders problematisch und gefährlich sei dabei, dass die CDU immer mehr Eingriffsmöglichkeiten in die Bereiche der so genannten Vorfeldermittlungen und der Gefahrenabwehr verlagern wolle. Dabei werde aber übersehen, dass die Eingriffsmöglichkeiten auf Personen, von denen nicht einmal sicher sei, ob sie überhaupt eine Straftat begehen werden, keineswegs großzügiger gewährt werden dürften als die Eingriffsmöglichkeiten des Straf- und Strafprozessrechts gegenüber jemandem, bei dem ein sich immer mehr verdichtender Tatverdacht bestehe. Es könne also nicht darum gehen, dass sich jeder bis aufs Hemd ausziehen lassen müsse, um gegenüber dem Staat zu bestätigen, dass er nichts zu verbergen habe, sondern der Staat habe in jedem Einzelfall nachzuweisen, dass es einen besonderen Grund dafür gebe, in die bestehenden Freiheitsrechte einzugreifen. Dies über polizeirechtliche Generalklauseln oder den Abbau von in der Verfassung garantierten Grundrechten erreichen zu wollen, sei bereits ein Schritt in den Überwachungsstaat, so Rudolph.