Offenbar blende Schäuble die Verfassungswirklichkeit des Rechtsstaates ebenso aus wie die Menschenrechtskonvention, wenn er wie in einem stern-Interview geschehen – die Diskussion um die informationelle Selbstbestimmung, den Schutz der Privatsphäre sowie nun auch die Unschuldsvermutung um jeden Preis aufgeben und auf dem Altar der Sicherheitshysterie opfern wolle, sagte die Rechtspolitikerin. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Rahmen für eine Wohnraumüberwachung beschränkend festlege und der Bundesgerichtshof feststelle, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien, so habe dies auch der Bundesinnenminister und mit ihm die CDU zu beachten.
Dabei handelt es sich auch nicht um sozialromantische Anwandlungen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, sondern um immer wieder aktuelle Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, sagte Hofmann und wies darauf hin, dass ein demokratischer Rechtsstaat dem Einzelnen vielmehr einen vor staatlichen Zugriffen geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung sichern muss und diesen nicht durch heimlich vorgenommene Überwachungsmaßnahmen aushöhlen darf.
Gleiches gelte aber auch im Hinblick auf die Unschuldsvermutung. Artikel 2 der Menschenrechtskonvention sage deutlich: Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafrechtlichen Handlung Angeklagte unschuldig ist. Dies gelte, so Hofmann, aber nicht nur für jemanden, der vor Gericht stehe, sondern insbesondere auch für den Zeitraum, in dem gegen ihn Ermittlungen stattfänden. Die vom Bundesinnenminister vorgesehene Abschaffung der Unschuldsvermutung für den Bereich der Terrorismusbekämpfung sei daher nicht zulässig und werfe wiederholt die Frage auf, ob sich Schäuble überhaupt noch auf dem Boden unserer Verfassung bewege.