Es sei völlig indiskutabel, dass sich der von der CDU-Landesregierung eingesetzte Präsident des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz angesichts einer in Hessen eindeutigen Rechtslage hinstelle und öffentlich bekenne, dass er trotz der Rechtsprechung des BGH und einer fehlenden Rechtsgrundlage in Hessen bereit sei, privat oder geschäftlich genutzte PCs heimlich online zu durchsuchen und dies auch bereits anwende.
Nach Ansicht des Sozialdemokraten sei Innenminister Bouffier aufgerufen dafür Sorge zu tragen, dass sich die dem Innenministerium nachgeordneten Behörden und deren Behördenleiter an Recht und Gesetz hielten.