Nancy Faeser (SPD) fordert eigenen Ausschuss für Justizvollzug im Hessischen Landtag

„Statt der völlig unproblematischen Aufwertung des Unterausschusses Justizvollzug (UJV) zu einem eigenständigen Fachausschuss zuzustimmen, verschanzen sich CDU und Grüne hinter einer rein formalistisch geführten Debatte“, kritisierte Faeser. Dabei ginge es weder der CDU noch den Grünen offenbar um die Sache selbst. Durch die ablehnende Haltung der beiden Fraktionen verpasse der Hessische Landtag eine Chance, wenn die Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung von Untersuchungshaft sowie Jugend- und Erwachsenenstrafvollzug nicht in dem eigentlich zuständigen Fachgremium, sondern im Rechtsausschuss behandelt würden.

In diesem Zusammenhang wies die Sozialdemokratin darauf hin, dass Hessen unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung mit der Einrichtung eines eigenständigen Gremiums für Fragen des Justizvollzugs schon immer eine bundesweite Vorreiterrolle gespielt habe. So sei am 13. Februar 1947 im Hessischen Landtag bereits eine „Unterkommission für das Gefängniswesen“ eingerichtet worden, weil man schon damals erkannt habe, dass die Ausgestaltung dieses besonderen Gewaltverhältnisses und der Umgang mit Fragen des Strafvollzugs einer besonderen parlamentarischen Kontrolle bedarf. Und dies sei in einer Zeit geschehen, in der es keinerlei gesetzliche Handlungsgrundlage für den Strafvollzug gegeben habe, sondern versucht worden sei, die Thematik auf dem Verordnungswege zu organisieren. Eine völlige Absage erteilte die SPD-Rechtspolitikerin der in diesem Zusammenhang aufgetauchten Idee, den UJV gänzlich aufzulösen und seine Aufgaben dem Rechtsausschuss zuzuweisen. „Es ist schon abenteuerlich, dass es Abgeordnete gibt, die es zwar für richtig gehalten haben, dass ein Unterausschuss die Landesregierung bei der Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen kontrollieren sollte, aber für die Begleitung und Kontrolle eigener landesgesetzlicher Regelungen kein eigenständiges Vollzugsgremium im Landtag für erforderlich halten.“