Die Frage, ob die A 45 in den nächsten 15 Jahren das prognostizierte Verkehrsaufkommen mit einer befriedigenden Verkehrsqualität bewältigen kann beantwortet die Studie mit dem Vorschlag, die A 45 durchgängig sechsstreifig zwischen Dortmund und Gießen bis spätestens zum Jahre 2020 auszubauen. Die Kosten belaufen sich nach der Schätzung der Studie auf insgesamt 1,4 Mrd. Euro. Wie bekannt, führt die so genannte Sauerlandlinie durch topographisch schwieriges Gebiet, durchschneidet mehrere Mittelgebirge wie z.B. in Hessen den Westerwald. Sie wird daher auf vielen Brückenbauwerken geführt.
Die Studie kommt weiter zum Ergebnis, dass erhebliche Kapazitätsengpässe bis 2020 insbesondere im NRW-Bereich Dortmund entstehen werden, wo mit einer Verkehrsbelastung von über 100 000 Kraftfahrzeugen pro Tag gerechnet wird. Im hessischen Bereich Wetzlar/Herborn dagegen wird die Belastung im Jahre 2020 mit rund 70 000 Kraftfahrzeugen pro Tag erheblich moderater ausfallen.
Wir stehen dem Anliegen zum Ausbau der A 45 im hessischen Streckenverlauf offen gegenüber und schlagen daher vor, die Landesregierung zu beauftragen, die Maßnahme zur nächsten Fortschreibung des geltenden Bundesverkehrswegeplans anzumelden. Eine erste Überprüfung des geltenden Bedarfsplans soll bereits 2009 erfolgen. Als nächsten Schritt wird dann der Bund auf der Grundlage eines gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens das Vorhaben einer Kosten-Nutzen-Analyse unterziehen. Er wird eine umwelt- und naturschutzfachliche Untersuchung und in der Regel zumindest eine Raumwirksamkeitsanalyse zur Erfassung der raumstrukturellen Auswirkung des Ausbaus vornehmen.
Die Entscheidung über die Einstufung der Maßnahme im Bedarfsplan treffen allerdings nicht der Hessische Landtag und auch nicht die Hessische Landesregierung, sondern alleine der Deutsche Bundestag im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Wegeplanes. Gleichwohl muss die Landesregierung dem Bund gegenüber erklären, wo Hessen die Prioritäten für die Realisierung der Maßnahme des vordringlichen Bedarfes setzt und welche Priorität das Land dieser Maßnahme – hier dem Ausbau der A 45 einräumt.
Jeder weiß, dass bis Ende der Laufzeit des Bedarfsplanes im Jahre 2015 nicht alle Projekte des VB realisiert werden können. Dies wird der Investitionsrahmen nicht hergeben, obwohl die rot-grüne Bundesregierung wie auch die rot-schwarze Bundesregierung die Mittel für die Infrastrukturausbau erheblich aufgestockt haben. Spannend ist die Frage nach der Prioritätensetzung durch die Landesregierung auch, weil Minister Rhiel gleichzeitig neben dem sechsspurigen Ausbau der A 45 auch den Bau der A 4 zwischen dem Hattenbacher Dreieck, der Landesgrenze Hessen/ Nordrheinwestfalen und Olpe fordern. Beide weisen eine annähernd ähnliche Raumwirksamkeit auf, verbinden zumindest Rhein/Ruhr mit Rhein/Main.
Daher frage ich den Minister: Wie halten Sie es denn nun mit der Prioritätensetzung der hessischen Maßnahmen des VB der A 45 und der A 4. Können die Menschen darauf vertrauen, dass sich die Hessische Landesregierung nach wie vor für die schnellstmögliche Realisierung der OU einsetzt, z.B. im Zuge der B 252, der B 253, der B 62 oder der B 3 nur um beispielhaft einige der insgesamt 65 OU in Mittel- und Nordhessen zu benennen.
Können Sie heute hier ausschließen, dass der komplette sechsstreifige Ausbau der A 45 bis zum Jahr 2020 so wie es der Antrag fordert den Fortschritt aller im Bundesverkehrswegeplan für die Region vorgesehenen prioritären Straßenbauvorhaben behindert oder möglicherweise in der zeitlichen Planung massiv gefährdet?