Heike Hofmann (SPD): Der Koran steht nicht über der Verfassung

Unverständlich sei dabei auch, dass das Amtsgericht Frankfurt rund vier Monate gebraucht habe, um den von der misshandelten Frau gegen die Richterin gestellten Befangenheitsantrag zu entscheiden. Wenn einer Frau in Deutschland in der Ehe Gewalt angetan werde, so sei der Staat verpflichtet, diesen Opfern zu helfen und sie vor weiteren Gewalttaten zu schützen, so die Rechtspolitikerin. „Die hier in Rede stehende Entscheidung lässt Zweifel an der beruflichen Qualität der Richterin aufkommen, die offenbar jeglichen grundrechtlichen Schutz des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und unser komplettes strafrechtliches Sanktionssystem völlig außer Acht gelassen hat“. Deshalb erscheine es völlig inakzeptabel, dass es in Hessen eine Richterin gebe, die glaube, einem gewalttätigen Ehemann ein religiös verbrieftes Züchtigungsrecht einräumen zu können.

Trotz der langen Zeitabläufe zeigte sich Hofmann jedoch zufrieden, dass das Rechtssystem funktioniert habe und der Richterin der Fall entzogen worden sei. Gleichwohl müsse nun aber dieser Einzelfall justizintern aufgearbeitet und geprüft werden, ob das Verhalten der Richterin dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müsse. Schließlich könne das Vorgehen der Richterin nach erster Würdigung des Sachverhalts nicht einfach als entschuldbare fehlerhafte Rechtsanwendung abgetan werden, wenn die Verfassung, das Strafrecht und das geltende Familienrecht missachtet und stattdessen der Koran in strittiger Weise ausgelegt und angewandt werde.

Im Übrigen warnte Hofmann auch aus gesellschaftspolitischen Gründen vor einer Bagatellisierung des Vorfalls. „Auch wenn wir es hier mit einem Einzelfall zu tun haben, so muss dieser dennoch aufgearbeitet werden. Es darf nicht der Eindruck zurückbleiben, dass in Hessen Gewalt in muslimischen Ehen geduldet wird.“ sagte die Sozialdemokratin.