SPD: Betreutes Wohnen gehört dauerhaft in die Verantwortung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen

„Bei der Diskussion um den Verbleib der Eingliederungshilfe beim Verband hat sich gezeigt: die SPD-Fraktion im LWV kann sich auf die hessische SPD verlassen! Mit klaren Beschlüssen bekannte sich die SPD eindeutig zum LWV Hessen und dessen guter Arbeit für Menschen mit Behinderungen“, so Siebel. Nachhaltig gestützt werde die Hessen-SPD in ihrer Haltung durch ein Kienbaum-Gutachten im Auftrage des Landesrechnungshofes. „Kienbaum hat dem LWV Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt und sich insbesondere zum Betreuten Wohnen sehr eindeutig positioniert“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende in der LWV-Verbandsversammlung, Wolfgang Hessenauer. Und Manfred Schaub: „Aus Sicht von Kienbaum gibt es beim Betreuten Wohnen keine Alternative zum LWV Hessen. Nur durch die gebündelte Zuständigkeit beim LWV Hessen können Kosten in der Behindertenhilfe eingespart werden.“ Hintergrund sei, dass der Gutachter bei verhaltener Prognose ein Einsparvolumenvolumen von rund 90 Mio. allein dadurch berechnet habe, dass der konsequente Ausbau des Betreuten Wohnens unter dem Dach des LWV Hessen fortgesetzt werde.

Kurios sei, dass durch eine Vereinbarung zwischen dem Land, dem LWV Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden geregelt wurde, dass das Betreute Wohnen zum 1. Januar 2009 auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergehe. „Die derzeitige Regelung, alle Leistungen aus einer Hand, hat sich überaus bewährt. Diese Verschiebebahnhöfe zwischen stationärer Betreuung und Betreutem Wohnen bei geteilter Zuständigkeit gehen zulasten der betroffenen Menschen. Dies wird derzeit vermieden und soll auch auf Dauer ausgeschlossen sein“, so Siebel.

Eine große Hürde sei hierfür noch zu nehmen, denn im Zuge der Überarbeitung der Sozialgesetzbücher wurde die Übergangsregelung zum Betreuten Wohnen auch ins Hessische Ausführungsgesetzt zum SGB XII aufgenommen. Hessenauer: „Wir haben mit einem Antrag an die Verbandsversammlung deutlich gemacht, dass wir ganz massiv den konsequenten Ausbau des Betreuten Wohnens einfordern und gleichzeitig die Verbandsspitze aufgefordert, auf das Hessische Sozialministerium zuzugehen und sich für den Verbleib des Betreuten Wohnens über den 1. Januar 2009 hinaus einzusetzen.“

Bei der Verabschiedung des Haushaltes 2007 sei vorgesehen, eine Rücklage von 9,5 Mio. Euro zu bilden. Geld, das 2006 eingespart werden konnte und nach Auffassung von Landesdirektor Brückmann (CDU) und der Ersten Beigeordneten Schönhut-Keil (Bündnis 90/Die Grünen) nicht zur Absenkung der Verbandsumlage verwendet werden solle. Dazu Norbert Leber: „Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist dies kein kommunalfreundlicher Vorgang. Auch wenn die Verbesserung des Jahresergebnisses 2006 rund 49,8 Mio. Euro ergab und davon rund 40,3 Mio. Euro in den Haushalt 2007 einfließen werden, so ist das aus Sicht der SPD zu wenig“. Schaub: „Trotz steigender Einnahmen im Jahr 2006 besteht nach wie vor eine äußerst angespannte Finanzlage bei den kommunalen Trägern des LWV Hessen. Der volle Einsatz der Verbesserung aus dem Jahr 2006 und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung einer Rücklage in Höhe von 9,5 Mio. Euro ist dringend geboten, da nicht einsichtig ist, dass die Träger Kredite aufnehmen müssen zur Bewältigung ihrer Aufgaben vor Ort und der LWV Hessen Rücklagen vorhält.“

Hintergrundinformation:

Der Verbandsumlage liegt eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2007 vor, wonach der Ansatz im Entwurf in Höhe von 888,20 Mio. Euro gehalten werden soll. Geht es nach der SPD im LWV Hessen, sind die Verbesserungen aus dem Jahr 2006 von rund 49,8 Mio. Euro in voller Höhe und unmittelbar dem Haushalt 2007 zuzuführen. Hierdurch würde eine weitere Entlastung für die Träger des LWV Hessen um 9,5 Mio. Euro erreicht werden.

Der Haushalt 2007 verändert sich hiernach wie folgt:

<h4 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; LINE-HEIGHT: normal; tab-stops: 302.5pt right 396.0pt"><span>Verbandsumlage vor Ergänzungsvorlage<span>                                             </span>888,20 Mio. €</span></h4>
Ergänzungsvorlage                                                                     +            6,59 Mio. €
Höhere Zuweisung nach § 20 FAG                                             –             3,23 Mio. €
Zusätzliche Rücklagenentnahme                                                –             3,36 Mio. €
<h4 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; LINE-HEIGHT: normal; tab-stops: 302.5pt right 396.0pt"><span>Verbandsumlage nach Ergänzungsvorlage<span>                                          </span>888,20 Mio. €</span></h4>

Weitere Rücklagenentnahme                                                      –               9,5 Mio. €
<h4 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; LINE-HEIGHT: normal; tab-stops: 302.5pt right 396.0pt"><span>Verbandsumlage nach weiterer Veränderung<span>                                      </span>878,70 Mio. €</span></h4>