Es geht hier nicht um eine Privatangelegenheit, sondern um schwere Vorwürfe gegen Amtsträger. Es geht um den Verdacht, dass innerhalb der Dienststelle Kollegen von diesen Vorfällen wussten. Es geht darum, dass Innenminister Bouffier und die Frankfurter Polizeiführung die Angelegenheit unter den Teppich kehren wollten, sagte Rudolph am Freitag in Wiesbaden.
Rudolph warf Innenminister Bouffier eine Täuschung der Öffentlichkeit vor, wenn dieser behaupte, er habe den Landtag nicht informieren können. Solche Vorfälle müssen disziplinarische Konsequenzen haben. Dies ist ureigenste Angelegenheit des Innenministers und selbstverständlich kann er darüber, gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, den Innenausschuss informieren. Der Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist nichts anderes als eine faule Ausrede, zumal ein Teil der Ermittlungen längst abgeschlossen war.