Nachdem Finanzminister Weimar bei seiner Pressekonferenz zunächst auf die immensen Abführungen des Geberlandes Hessen in den Länderfinanzausgleich in Höhe von knapp 2,2 Milliarden Euro verwiesen hatte, griff er tief in die Trickkiste. Er rechnete der staunenden Öffentlichkeit die zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen – vor und nach Finanzausgleich pro Kopf – vor und verglich die hessischen Zahlen mit denen Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns. Demnach hätte Hessen je Einwohner nur noch 2.052 Euro zur Verfügung, die beiden östlichen Nehmerländer jedoch mit rund 3.000 Euro je Einwohner knapp ein Drittel mehr. Dass dieser Länderfinanzausgleich ungerecht sei, mag so mancher gedacht haben. Hessen leiste teure Solidarität mit dem Rest der Republik und stehe am Ende mit heruntergelassenen Hosen da, so Kahl.
Ein genauer Blick auf das Kleingedruckte offenbare jedoch den Trick: Unter Finanzausgleich verstehe Weimar auf einmal nicht mehr nur die Zahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sondern auch die Bundesergänzungszuweisungen. Diese würden allerdings aus dem Haushalt des Bundes bestritten und gehörten somit nicht zum Länderfinanzausgleich im engeren Sinne. Gerade die "Sonder-Bundesergänzungszuweisung neue Länder schlage mit Milliardenbeträgen in den Haushalten der ostdeutschen Bundesländer zu Buche. Betrachte man die Steuereinnahmen pro Kopf der beiden genannten ostdeutschen Bundesländer nach dem Umsatzsteuer- und Länderfinanzausgleich, stehe ihnen ein ähnlich hoher Betrag wie Hessen zur Verfügung. Eine Übervorteilung einzelner Bundesländer könne es im System des Länderfinanzausgleichs gar nicht geben, so Kahl, der sich künftig mehr Klarheit in den Vorträgen des Ministers wünschte.
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