Zudem habe ein Berichtsantrag der SPD aus dem Jahr 2003 (Drucksache 16/1533) ergeben, dass allein die rentenrechtliche Nachversicherung der beim Land Hessen beschäftigten Beamten im Falle einer Privatisierung den Landeshaushalt mit mindestens 42,5 Millionen Euro belasten würde. Neben diesem finanziellen Aufwand für das Land Hessen würden aber auch deutliche Nachteile für die Gläubiger mit der Privatisierung eintreten, so Hofmann. So könnten die zukünftig privatisierten Gerichtsvollzieher diese Tätigkeit nur dann wirtschaftlich vertretbar ausführen, wenn sie den Gebührensatz um den Faktor 2,6 bis 3 anhöben. Dies sei nach den Ausführungen des Justizministers unabdingbare Voraussetzung für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des nun von der CDU favorisierten Modells.
Sowohl diese Zusatzkosten als auch die dann ebenfalls fälligen 19 Prozent Mehrwertsteuer müssten künftig nicht nur die Gläubiger vorstrecken, sondern erhöhten auch noch die Schuldenlast desjenigen, gegen den vollstreckt werde. Letztlich habe der Justizminister bisher auch noch niemandem erklären können, warum bei vergleichbaren Rahmenbedingungen ein privatrechtlich organisierter Gerichtsvollzieher effizienter arbeiten sollte als ein Landesbediensteter.
Vor diesem Hintergrund lehne die SPD die Privatisierungsideen des Justizministers ab. Hofmann forderte diesen auf, im Rahmen der bestehenden Strukturen die Arbeit der Gerichtsvollzieher effizienter zu gestalten und zusätzlich darüber nachzudenken,
beispielsweise die Verfahrensgebühren unterhalb der vorgenannten Beträge maßvoll anzupassen, um so die bisherigen Landeszuschüsse zu reduzieren beziehungsweise zusätzliche Mittel für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung zu haben.