Der Gesetzentwurf verfolgt mehrere legitime Ziele und Interessen. Zum einem soll dem Missbrauch begegnet werden, dass die Prüflinge im Aktenvortrag, den sie drei Tage zuvor erhalten haben, sich unzulässiger Hilfsmittel bedienen. Dies wird künftig durch die Aufgabe des Kurzvortrages eine Stunde vor Prüfungsbeginn gänzlich ausgeschlossen.
Das Ministerium hatte nämlich Hinweise erhalten, dass die Repetitorinnen in jüngster Zeit Informationen über die in Hessen ausgegeben Aktenvorträge gesammelt haben und entsprechend an Prüflinge weiterverkauft beziehungsweise diesen zur Verfügung gestellt haben.
Mit der Neureglung wird auch ermöglicht, dass Prüflinge des einen Prüfungstermins denselben Sacherverhalt für den Vortrag erhalten, das heißt gleiche Start- und Ausgangsbedingungen für alle Prüflinge gewährleistet werden. Durch den Wegfall der dreitägigen Vorbereitungszeit können nun mündliche Prüfungen in größerem Abstand abgehalten werden, denn durch die Neuregelung verkürzt sich die Zeitdauer, in der die mündlichen Prüfungen abgehalten werden von rund 6 Wochen auf ca. 3 Wochen.
Gewiss ist der nun einzufügende Kurzvortrag praxisnah, da von den angehenden Juristen und Juristinnen im Berufsleben erwartet wird, dass sie nach kurzer Vorbereitungszeit eine Entscheidung präsentieren können. Kritisch zu hinterfragen
ist allerdings, wieso die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt, die zweite juristische Staatsprüfung durch einen Gesetzesentwurf ändern will.
Angekündigt ist, dass die Landesregierung auch Überlegungen hat, die Freischussregelung mit einer Verbesserungsmöglichkeit zu ändern. Deswegen stellt sich die gerechtfertigte Frage, warum diese zwei Vorhaben nicht in einem Gesetzesentwurf geregelt werden
Insgesamt wird die SPD-Landtagsfraktion dieses Gesetz konstruktiv im Gesetzgebungsverfahren begleiten.