Die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gleichbehandlung der unterschiedlichen Vermögensformen eröffnet neue Gestaltungsspielräume für die Landespolitik, sagte Andrea Ypsilanti heute in Wiesbaden. Wir wollen, dass starke Schultern mehr tragen als schwache. Die bis zum 31.12.2008 erforderliche Neugestaltung der Erbschaftsteuer muss diesen Grundgedanken Rechnung tragen. Wer hohe Vermögen erbt, kann und soll einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens, insbesondere der notwendigen Bildungsinvestitionen leisten.
Die SPD erwarte aber auch eine klare Definition der Ausnahmen bzw. der Freibeträge, denn das gerne zitierte Häuschen der Oma müsse auch künftig steuerfrei bleiben. Das Bundesverfassungsgericht spreche von Verschonungsbestimmungen, die zulässig seien.
Ypsilanti forderte Ministerpräsident Koch auf, die anstehenden Verhandlungen konstruktiv und im Sinne der Länder zu führen. Bei der anstehenden Neuregelung der Erbschaftsteuer muss die Frage der Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt stehen. Hohe Erbschaften und Schenkungen müssen angemessen besteuert werden, damit die betroffenen Erben einen angemessenen Beitrag leisten, um dringende Aufgaben des Gemeinwohls, wie z. B. Ausbildung und Erziehung, finanzieren zu können, sagte Ypsilanti.